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In die Sexta können Knaben eintreten, die ſpäteſtens am 30. September 1903 ge⸗ boren ſind, wenn ſie folgende Kenntniſſe nachweiſen: Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen; ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis der Begriffswörter, deren Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora; Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Schüler der Volksſchule beſitzen im allgemeinen dieſe Kenntniſſe nach dem 4. Schul⸗ jahre, alſo mit vollendetem 10. Lebensjahre.
Unſere Realſchule iſt mit einer Vorſchule verbunden. In die unterſte Vorſchul⸗ klaſſe können Knaben, die ſpäteſtens am 30. September 1906 geboren ſind ein⸗ treten. Wir empfehlen den Eltern, die ihre Söhne unſerer Anſtalt anvertrauen wollen, ſie ſchon die Vorſchule beſuchen zu laſſen; jedenfalls ſollte für den Eintritt keine höhere Klaſſe als die Sexta gewählt werden, da der erfolgreiche Beſuch einer ſolchen für Schüler, die nicht von einer Realſchule kommen, immer mit Schwierigkeit verknüpft iſt.
Hinſichtlich der Schüler, die auf eine andere höhere Lehranſtalt, insbeſondere auf ein Gymnaſium, überzutreten beabſichtigen, iſt rechtzeitige Beſprechung mit dem Direktor am Platze. Über die Anforderungen finden die Eltern Auskunft in der im Staatsverlage erſchienenen amtlichen Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranſtalten des Großherzogtums Heſſen, Preis 1,20 Mark.
Freiſtellen ſollen nach dem Ausſchreiben vom 10. Januar 1903 nur dann bewilligt werden, wenn mit Rückſicht auf gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadel⸗ freies Verhalten im öffentlichen Wohle wünſchenswert erſcheint, daß unbemittelten jungen Leuten der Weg zu höherer Ausbildung gebahnt werde.
Um bei dem ungeſunden Andrange zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachſene Schüler vor ſpäteren Enttäuſchungen zu ſchützen und um ſie rechtzeitig den Ubergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entſprechenden Bild⸗ ungsgange und Berufe vollziehen zu laſſen, hat Gr. Miniſterium beſtimmt, daß Schüler, die in derſelben Klaſſe zum 2. Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beſchluß des Klaſſenlehrerrates vom weiteren Beſuche einer jeden Lehranſtalt derſelben Art ausgeſchloſſen werden können.— Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art iſt von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig; dieſe wird jedoch in der Regel verſagt, wenn ſich aus dem Zeugnis der früher beſuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in ſolchen Fächern er⸗ gibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im weſentlichen übereinſtimmen.
Ferienordnung für 1912/1913: 26. Mai— 2. Juni, 7. Juli— 4. Auguſt, 14 Tage im Oktober, 22. Dezember— 5. Januar, 16.—30. März.
Wir bitten die Eltern, den Leſeſtoff ihrer Kinder zu überwachen. Zugleich bemerken wir, daß die Schule dem Leſebedürfnis ihrer Zöglinge durch eine ſorgfältig ausgewählte Schülerbücherei, die jedem Geſchmacke Rechnung trägt, entgegenkommt, Verzeichniſſe emp⸗ fehlenswerter Bücher gerne zur Verfügung ſtellt, und daß die Lehrer bei Anſchaffungen auf Wunſch Rat erteilen.
Die Lehrer der Anſtalt ſind beſtrebt, geſundheitsſchädliche Einflüſſe während des Unterrichtes von den Schülern fernzuhalten. Wir haben aber die Uberzeugung gewonnen, daß von vielen Eltern bei den Arbeiten zu Hauſe der Pflege der Augen, der Haltung beim Schreiben und Leſen u. ſ. f. nur geringe Aufmerkſamkeit geſchenkt wird. Wir bitten, die auf den Innenſeiten der Heftendeckel gedruckten Geſundheitsregeln zu beachten. Ferner machen wir aufmerkſam auf L. Burgerſtein, Zur häuslichen Geſundheitspflege der Schuljugend, ſowie auf die Geſundheitsregeln für Schüler und Schülerinnen aller Lehr⸗ anſtalten von demſelben Verfaſſer. Preis je 10 Pfg.
Da nur durch enges Einvernehmen der Schule mit dem Hauſe Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung erreicht werden können, ſo bitten wir die An⸗ gehörigen unſerer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünſcht ſcheint, ſich vertrauensvoll mit dem Fachlehrer, dem Klaſſenlehrer oder dem Unterzeichneten in Verbindung zu ſetzen. Wir empfehlen ihnen, darauf zu achten, daß


