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überſicht
über die Berechtigungen des Realgumnaſiums!) und der Oberrealſchule. ²)
Studien und Berufsarten. Realgymnaſium. Oberrealſchule. Heilkunde Reifeprüfun Reifeprüfung Rechtswiſſenſchaft„ 9 jene 89 Höcheres Lehramt„„ orſtfach.„„ Bergfach.. Landwirtſchaft„„ Bau⸗ und Maſchinenfach, Elektrotechnik, Elehktrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienſt„„ Schiffsbau und Maſchinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiſerlichen Marine„„ ³) Tierheilkunde, Zulaſſung zur Militär⸗Veterinär⸗Akademie„„ ³) Zahnheilkunde„„ Höherer Poſt⸗ und Telegraphendienſt„„ rlaß der Seekadettenprüfung Reifeprüfung mit dem Reifeprüfung mit dem Prädikat„gut“ im Prädikat„gut“ im Engliſchen Franzöſiſchen und Engliſchen
Erlaß der Fähnrichsprüfung
Marineverwaltungsdienſt, Verwaltungsſekretariat bei den Kaiſerlichen Werften, Zahlmeiſterdienſt und Inten⸗ danturſekretariat bei der Marine
Reichsbankdienſt
Geometer I. Klaſſe mit Prüfung für den Staatsdienſt
Zulaſſung zur Fähnrichsprüfung
Zulaſſung zur Seekadettenprüfung
Apothekerfach
Zulaſſung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Finanz⸗ fach, zur Prüfung für die Aktuare und Kreisamts⸗ bureauvorſteher
Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſt für die Polizeikommiſſar⸗ prüfung
als Zivilſupernumerar Eiſenbahndienſt Einjährig⸗freiwilliger Dienſt Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfung bei der Kaiſerlichen und Handelsmarine Intendanturſubalterndienſt beim Heere
Aufnahme
im preußiſch⸗ heſſiſchen
Reife für Oberprima
Reife für Prima Reife für Prima mit dem Prädikat„gut“
im Engliſchen
Reife für Prima
Reife für Ober⸗ ſekunda
Abſchlußprüfung
Reife für Oberprima
Reife für Prima Reife für Prima mit dem Prädikat„gut“ im Franzöſiſchen und
Engliſchen Reife für Prima*)
Reife für Ober⸗ ſekunda
Abſchlußprüfung
*) Realſchüler, die am Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, werden in die Unterprima
eines Realgymnaſiums aufgenommen.
²) Die heſſiſchen Realſchulen ſind Oberrealſchulen ohne Primakurſe. ³) Inhaber des Reifezeugniſſes einer Oberrealſchule haben bei der Meldung zur ärztlichen(zahnärzt⸗
lichen, forſtlichen) Vorprüfung nachzuweiſen, daß ſie in der
lateiniſchen Sprache die Kenntniſſe
haben, welche für die Verſetzung in die Oberſekunda eines Realgymnaſiums gefordert werden. ⁴) Inhaber eines Zeugniſſes einer Oberrealſchule haben außerdem den Nachweis zu erbringen, daß ſie bereits bei Zulaſſung zur Apothekerlaufbahn in der lateiniſchen Sprache diejenigen Kenntniſſe
hatten, welche
für die Verſetzung ſind.
nach der Oberſekunda
eines Realgymnaſiums notwendig
²) Bewerber, welche die Reife für die Oberprima einer neunſtufigen höheren Lehranſtalt erworben
haben, werden vorzugsweiſe berückſichtigt.


