Jahrgang 
1910
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Am 24. Juni, 2. und 3. November beehrte Herr Oberschulrat Block die Anstalt mit seinem Besuche.

Die Abschlußprüfung eines Untersekundaners der St. Marienschule zu Mainz am 1. Oktober leitete der Direktor. Unter dem Vorsitz des Herrn Oberschulrat Block fand am 15. Februar die mündliche Abschlußprüfung der Untersekundaner der Realschule statt, ebenso am 7. März diejenige von 10 Schülern der St. Marien- schule zu Mainz.

An dem wahlfreien Unterricht in der Stenographie Gabelsbergers nahmen 8 Obertertianer teil.

Den Ehrenpreis des Herrn Reichstagsabgeordneten Freiherrn Heyl zu Herrns- heim erhielten in diesem Jjahre August Bechtel und Rudolf Metzger.

Den Freunden der Schule danken wir für die Geschenke, die sie der Bibliothek und den Sammlungen gemacht haben.

VI. Mitteilungen.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Realschule und die Vorschule nimmt der Direktor Mittwoch, den 9. März, von 24 Uhr auf seinem Amtszimmer entgegen. Vorzulegen sind bei der Meldung ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister, in welchem der Rufname unterstrichen sein muß, eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung und von denjenigen, die bereits eine andere Schule besucht haben, das Abgangszeugnis. Für den Fall, daß der anzu- meldende Schüler an Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit oder anderen Gebrechen leidet, bittet der Unterzeichnete, ihm dies mitteilen zu wollen, damit die gebührende Rlicksicht im Unterricht genommen werden kann. Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 4. April, von 8 Uhr ab statt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 5. April, um 7 ½ Uhr.

In die Sexta können Knaben eintreten, die spätestens am 30. September 1901 geboren sind, wenn sie folgende Kenntnisse nachweisen: Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen; ziemliche Sicherheit in der Recht- schreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis der Begriffswörter, deren Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora; Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

Schüler der Volksschule besitzen im allgemeinen diese Kenntnisse nach dem 4. Schuljahre, also mit vollendetem 10. Lebensjahre.

Wir empfehlen den Eltern, welche ihre Söhne unserer Anstalt anvertrauen wollen, sie möglichst früh aufnehmen zu lassen, da der Eintritt in eine höhere Klasse als die Sexta für solche Schüler, die nicht von einer Realschule kommen, immer mit Schwierigkeiten verbunden ist.

Hinsichtlich der Schüler, die auf eine andere höhere Lehranstalt, insbesondere auf ein Gymnasium, überzutreten beabsichtigen, ist rechtzeitige Besprechung mit dem Direktor am Platze. UÜber die Anforderungen finden die Eltern Auskunft in der im Staatsverlag erschienenen amtlichen Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalten des Großherzogtums Hessen, Preis 1,20 M.

Freistellen sollen nach dem Ausschreiben vom 10. Januar 1903 nur dann bewilligt werden, wenn mit Rücksicht auf gute Befähigung, tüchtiges Streben