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Klasse als die Sexta für solche Schüler, die nicht von einer Realschule kommen, immer mit Schwierigkeiten verbunden ist.
Hinsichtlich der Schüler, die auf eine andere höhere Lehranstalt, insbesondere auf ein Gymnasium, überzutreten beabsichtigen, ist rechtzeitige Besprechung mit dem Direktor am Platze. Uber die Anforderungen finden die Eltern Auskunft in der im Staatsverlag erschienenen amtlichen Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranstalten des Großherzogtums Hessen, Preis 1,20 M.
Freistellen sollen nach dem Ausschreiben vom 10. Januar 1903 nur dann bewilligt werden, wenn mit Rücksicht auf gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten im öffentlichen Interesse wünschenswert erscheint, daß unbemittelten jungen Leuten der Weg zu höherer Ausbildung gebahnt werde.
Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, hat verfügt, daß in allen Schul- und Prüfungszeugnissen das Urteil über die Leistungen der Schüler durch eine der folgenden Noten auszudrücken ist: I= sehr gut, II= gut,“ III= im ganzen gut, IV= genügend, V= ungenügend.
Ferienordnung für 1909/10: 30. Mai— 6. Juni, 4. Juli— 1. August, 14 Tage im Oktober, 23. Dezember— 5. Januar, 20. März— 4. April.
Die Lehrer der Anstalt sind bestrebt, gesundheitsschädliche Einflüsse während des Unterrichts von den Schülern fernzuhalten. Wir haben aber die UÜberzeugung gewonnen, daß von vielen Eltern bei den Arbeiten zu Hause der Pflege der Augen, der Haltung beim Schreiben und Lesen etc. nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wir bitten, die auf den Innenseiten der Heftedeckel gedruckten Gesundheits- regeln zu beachten. Ferner machen wir aufmerksam auf L. Burgerstein, Zur häuslichen Gesundheitspflege der Schuljugend, sowie auf die Gesundheitsregeln für Schüler und Schülerinnen aller Lehranstalten von demselben Verfasser. Preis je 10 Pig.
Da nur durch enges Einvernehmen der Schule mit dem Haus Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung erreicht werden können, so bitten wir die Angehörigen unserer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünscht scheint, sich vertrauensvoll mit dem Klassenlehrer oder dem Unterzeichneten in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen ihnen, darauf zu achten, daß die Kinder ihre Zeit verständig einteilen und die Arbeiten in sauberer Schrift anfertigen. Nützlich dürfte es sein, wenn die Eltern von den Klassenarbeiten, die, wie ihnen zu Anfang eines jeden Halbjahres bekannt gegebenwird, an bestimmten Tagen geschrieben und zurückgegeben werden, regelmäßig Einsicht nehmen. Bemerken sie einen erheblichen Rückschritt in den Leistungen, oder erhalten sie von der Schule eine Mitteilung über irgend welche Mängel, so ersuchen wir um Rücksprache, die wir als ein Zeichen des Interesses freudig begrüßen. Indessen müssen wir erwarten, daß die Eltern im Laufe des Schuljahres, solange nötigenfalls noch Abhilfe ge- schaffen werden kann, nicht jedoch erst zur Zeit der Versetzung sich an uns wenden. Wünschen sie Auskunft über Betragen und Leistungen in den verschiedenen Fächern, so ist es gut, wenn der Besuch vorher angezeigt wird.
Der Direktor ist an den Schultagen von 11—12 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen.
Großherzogliche Direktion der Realschule: Dr. K. Dorfeld.


