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UÜbersicht
über die Berechtigungen des Realgymnasiums) und der
Oberrealschule. ²)
Studien und Berufsarten. Realgymnasium. Oberrealschule. Heilkunde Reifeprüfung Reifeprüfung ³) Rechtswissenschaft„„ Höheres Lehramt„„ Forstfach„„ ³) Bergfach„„ Landwirtschaft„„
Bau- und Maschinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst
Schiffsbau und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der kaiserlichen Marine
Tierheilkunde, Zulassung zur Militär-Veterinär-Akademie
Zahnheilkunde
Höherer Post- und Telegraphendienst
Erlaß der Fähnrichsprüfung
Erlaß der Seekadettenprüfung
Marineverwaltungsdienst, Verwaltungssekretariat bei den Kaiserlichen Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine
Reichsbankdienst
Geometer I. Klasse mit Prüfung für den Staatsdienst
Zulassung zur Fähnrichsprüfung
Zulassung zur Seekadettenprüfung
A 4.,
OtffeRerfätett 4
Zlassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Finanzfach
Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Gerichts- schreiberprüfung
Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Polizei-
kommissarsprüfung
3— e ne.
Aufnahme als Zivilsupernumerar impreußisch-hessischen Eisenbahndienst
Einjährig-freiwilliger Dienst
Maschinisten- und Ingenieurprüfung bei der Kaiserlichen und Handelsmarine
Intendantursubalterndienst beim Heere
Reifepritung mit dem Prädikat„gut“ im Englischen
1 lenr Prima Reife für Prima Reife für brima mit dem Prädikat„gut“ im Englischen
Reife für Prima
Reife für Ober-
sekunda 5 „„„) „„„
Abschlußprüfung
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„ 4)
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„ Reifeprüfung mit dem Prädikat„gut“ im Französischen und Englischen
1 Lahr Prima Reife für Prima „„„ Reife für Prima mit dem Prädikat„gut“ im Französischen und Englischen Reife für Prima ⁴)
Reife für Ober- sekunda
„ ⁵)
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Abschlußprüfung
„
¹) Realschüler, die am Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, werden in die Unterprima eines Realgymnasiums aufgenommen.
²) Die hessischen Realschulen sind Oberrealschulen ohne Primakurse.
³) Inhaber des Reifezeugnisses einer Oberrealschule haben bei der Meldung zur ärztlichen (forstlichen) Vorprüfung nachzuweisen, daß sie in der lateinischen Sprache die Kenntnisse besitzen, welche für die Versetzung in die Obersekunda eines Realgymnasiums gefordert werden.
*) Inhaber eines Zeugnisses einer Oberrealschule haben außerdem den Nachweis zu er- bringen, daß sie bereits bei Zulassung zur Apothekerlaufbahn in der lateinischen Sprache diejenigen Kenntnisse besessen haben, welche für die Versetzung nach der Obersekunda eines Realgymnasiums notwendig sind..
³) Bewerber, welche die Reife für die Oberprima einer neunstufigen höheren Lehranstalt erworben haben, werden vorzugsweise berücksichtigt.


