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VI. Mitteilungen.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Realschule und die Vorschule nimmt der Direktor Montag, den 18. März, von 2—4 Uhr auf seinem Amtszimmer entgegen. Vorzulegen sind bei der Meldung ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister, in welchem der Rufname unterstrichen sein muß, eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung und von denjenigen, die bereits eine andere Schule besucht haben, das Abgangszeugnis. Für den Fall, daß der anzu- meldende Schüler an Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit oder anderen Gebrechen leidet, bittet der Unterzeichnete, ihm dies mitteilen zu wollen, damit die gebührende Rücksicht im Unterricht genommen werden kann. Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 8. April, von 8 Uhr ab statt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 9. April, um 7 ½ Uhr.
In die Sexta können Knaben eintreten, die spätestens am 30. September 1898 geboren sind, wenn sie folgende Kenntnisse nachweisen: Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen; ziemliche Sicherheit in der Recht- schreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis der Begriffswörter, deren Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora; Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Schüler der Volksschule besitzen im allgemeinen diese Kenntnisse nach dem 4. Schuljahre, also mit vollendetem 10. Lebensjahre.
Wir empfehlen den Eltern, welche ihre Söhne unserer Anstalt anvertrauen wollen, sie möglichst früh aufnehmen zu lassen, da der Eintritt in eine höhere Klasse als die Sexta für solche Schüler, die nicht von einer Realschule kommen, immer mit Schwierigkeiten verbunden ist.
Hinsichtlich der Schüler, die auf eine andere höhere Lehranstalt, insbesondere auf ein Gymnasium, überzutreten beabsichtigen, ist rechtzeitige Besprechung mit dem Direktor am Platze. UÜber die Anforderungen finden die Eltern Auskunft in der amtlichen Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehr- anstalten des Großherzogtums Hessen, herausgegeben von Geheimem Oberschulrat L. Nodnagel; Preis 1,20 M.
Die Lehrer der Anstalt sind bestrebt, gesundheitsschädliche Einflüsse während des Unterrichts von den Schülern fernzuhalten. Wir haben aber die UÜberzeugung gewonnen, daß von vielen Eltern bei den Arbeiten zu Hause der Pflege der Augen, der Haltung beim Schreiben und Lesen etc. nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wir bitten, die auf den Innenseiten der Heftedeckel gedruckten Gesundheits- regeln zu beachten. Ferner machen wir aufmerksam auf L. Burgerstein, Zur häuslichen Gesundheitspflege der Schuljugend, sowie auf die Gesundheitsregeln für Schüler und Schülerinnen aller Lehranstalten von demselben Verfasser. Preis je 10 Pig.
Da nur durch enges Einvernehmen der Schule mit dem Haus Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung erreicht werden können, so bitten wir die Angehörigen unserer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünscht scheint, sich vertrauensvoll mit dem Klassenlehrer oder dem Unterzeichneten in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen ihnen, darauf zu achten, daß die Kinder ihre Zeit verständig einteilen und die Arbeiten in sauberer Schrift anfertigen. Nützlich dürfte es sein, wenn die Eltern von den Klassenarbeiten, die, wie ihnen zu Anfang eines jeden Halbjahresbekannt gegeben wird, an bestimmten


