Jahrgang 
1907
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UÜbersicht

über die Berechtigungen des Realgymnasiums) und der

Oberrealschule. ²) Studien und Berufsarten. Realgymnasium. Oberrealschule. Heilkunde Reifeprüfung Reifeprüfung Rechtswissenschaft

Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach

Forstfach

Mathematik und Naturwissenschaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach

Bau- und Maschinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst

Tierheilkunde, Zulassung zur Militär-Veterinär-Aka- demie

Höherer Post- und Telegraphendienst

Schiffsbau und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der kaiserlichen Marine

Erlaß der Fähnrichsprüfung

Erlaß der Seekadettenprüfungg

Marineverwaltungsdienst, Verwaltungssekretariat bei den Kaiserlichen Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine

Zahnarzneikunde

Reichsbankdienst

Geometer I. Klasse mit Prüfung für den Staatsdienst

Zulassung zur Fähnrichsprüfung

Zulassung zur Seekadettenprüfung

Apothekerfach

Zulassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Finanzfach

Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Gerichts- schreiberprüfung

Aufnahme als Zivilsupernumerar im preußisch-hessischen Eisenbahndienst

Einjährig-freiwilliger Dienst

Maschinisten- unf apenteurprufung bei der Kaiserlichen und Handelsmarine

Intendantursubalterndienst beim Heere

Reifeprüfung mit dem Prädikatgut im Englischen

1 lahe Prima

Reife für Prima

Reife für Prima mit

dem Prädikatgut im Englischen

Reife für Prima

Reife für Ober- sekunda)

Abschlußprüfung

Reifeprüfung mit dem Prädikatgut im Französischen und Englischen

1 Jahr Prima

Reife für Prima

Reife für Prima mit dem Prädikatgut im Französischen

und Englischen Reife für Prima ³)

Reife für Ober- sekunda)

Abschlußprüfung

¹) Realschüler, die am Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, werden in die Unterprima eines Realgymnasiums aufgenommen.

²) Die hessischen Realschulen sind Oberrealschulen ohne Primakurse.

³) Inhaber eines Zeugnisses einer Oberrealschule haben außerdem den Nachweis zu er- bringen, daß sie bereits bei Zulassung zur Apothekerlaufbahn in der lateinischen Sprache diejenigen Kenntnisse besessen haben, weiche für die Versetzung nach der Obersekunda eines Realgymnasiums notwendig sind.

) Bewerber, welche die Reife für die Oberprima einer neunstufigen höheren Lehranstalt erworben haben, werden vorzugsweise berücksichtigt.