2
UÜbersicht
über die Berechtigungen des Realgymnasiums’) und der
Oberrealschule. ²) Studien und Berufsarten. Realgymnasium. Oberrealschule. Heilkunde Reifeprüfung Reifeprüfung Rechtswissenschaft
Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach
Forstfach
Mathematik und Naturwissenschaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach
Bau- und Maschinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst
Tierheilkunde, Zulassung zur Militär-Veterinär-Aka- demie
Höherer Post- und Telegraphendienst
Schiffsbau und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der kaiserlichen Marine
Erlaß der Fähnrichsprüfung
Erlaß der Seekadettenprüfungg
Marineverwaltungsdienst, Verwaltungssekretariat bei den Kaiserlichen Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine
Zahnarzneikunde
Reichsbankdienst
Geometer I. Klasse mit Prüfung für den Staatsdienst
Zulassung zur Fähnrichsprüfung
Zulassung zur Seekadettenprüfung
Apothekerfach
Zulassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Finanzfach
Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Gerichts- schreiberprüfung
Aufnahme als Zivilsupernumerar im preußisch-hessischen Eisenbahndienst
Einjährig-freiwilliger Dienst
Maschinisten- unf apenteurprufung bei der Kaiserlichen und Handelsmarine
Intendantursubalterndienst beim Heere
„ „ „ „
„
„ „
Reifeprüfung mit dem Prädikat„gut“ im Englischen
1 lahe Prima
Reife für Prima „„„ „„„
Reife für Prima mit
dem Prädikat„gut“ im Englischen
Reife für Prima
Reife für Ober- sekunda ⁴)
„„„
Abschlußprüfung
„
Reifeprüfung mit dem Prädikat„gut“ im Französischen und Englischen
1 Jahr Prima
Reife für Prima
„„„
„„„ Reife für Prima mit dem Prädikat„gut“ im Französischen
und Englischen Reife für Prima ³)
Reife für Ober- sekunda ⁴)
„„„
Abschlußprüfung
„
¹) Realschüler, die am Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, werden in die Unterprima eines Realgymnasiums aufgenommen.
²) Die hessischen Realschulen sind Oberrealschulen ohne Primakurse.
³) Inhaber eines Zeugnisses einer Oberrealschule haben außerdem den Nachweis zu er- bringen, daß sie bereits bei Zulassung zur Apothekerlaufbahn in der lateinischen Sprache diejenigen Kenntnisse besessen haben, weiche für die Versetzung nach der Obersekunda eines Realgymnasiums notwendig sind.
⁴) Bewerber, welche die Reife für die Oberprima einer neunstufigen höheren Lehranstalt erworben haben, werden vorzugsweise berücksichtigt.


