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UÜbersicht
über die Berechtigungen des Realgymnasiums) und der Oberrealschule. ²)
Studien und Berufsarten.
Realgymnasium.
Oberrealschule.
Heilkunde
Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach
Forstfach
Mathematik und Naturwissenschaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach
Bau- und Maschinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst
Tierheilkunde, Zulassung zur Militär-Veterinär-Aka- demie
Höherer Post- und Telegraphendienst
Schiffsbau und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiserlichen Marine
Erlaß der Fähnrichsprüfung
Erlaß der Seekadettenprüfung
Marineverwaltungsdienst, Verwaltungssekretariat bei den Kaiserlichen Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine
Zahnarzneikunde
Reichsbankdienst
Geometer I. Klasse mit Prüfung für den Staatsdienst
Zulassung zur Fähnrichsprüfung
Zulassung zur Seekadettenprüfung
Apothekerfach
Zulassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Finanzfach
Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Gerichts- schreiberprüfung
Aufnahme als Zivilsupernumerar im preußisch-hessischen Eisenbahndienst
Einjährig-freiwilliger Dienst
Maschinisten- und Ingenieurprüfung bei der Kaiserlichen 3 und Handelsmarine
Intendantursubalterndienst beim Heere
Reifeprüfung
Reifepriliung mit dem Prädikat„gut“ im Englischen
1 lahr Prima Reife für Prima
Reife für Primà mit dem Prädikat„gut“ im Englischen
Reife für Prima
Reife für Ober- sekunda ⁴)
7)** 47
Abschlußprüfung
Reifeprüfung
2
22 Reifeprüfung mit dem Prädikat„gut“ im Französischen und Englischen
1 Jahr Prima
Reife für Prima
) 2*)
) 2) Reife für Prima mit dem Prädikat„gut“ im Französischen
und Englischen Reife für Prima ³)
Reife für Ober- sekunda ⁴)
7 2)*)
Abschlußprüfung
„)
¹) Realschüler, die am Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, werden in die Unterprima eines Realgymnasiums aufgenommen.
²) Die hessischen Realschulen sind Oberrealschulen ohne Primakurse.
³) Inhaber eines Zeugnisses einer Oberrealschule haben außerdem den Nachweis zu er- bringen, daß sie bereits bei Zulassung zur Apothekerlaufbahn in der lateinischen Sprache diejenigen Kenntnisse besessen haben, welche für die Versetzung nach der Obersekunda eines Realgymnasiums notwendig sind.
¹) Bewerber, welche die Reife für die Oberprima einer neunstufigen höheren Lehranstalt erworben haben, werden vorzugsweise berücksichtigt.


