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UÜbersicht
über die Berechtigungen des Realgymnasiums’¹) und der Oberrealschule. ²)
Studien und Berufsarten.
V Realgymnasium.
Oberrealschule.
Heilkunde
Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach
Forstfach 4
Mathematik und Naturwissenschaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach
Bau- und Maschinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst
Tierheilkunde, Zulassung zur Militär-Veterinär-Aka- demie
Höherer Post- und Telegraphendienst
Schiffisbau und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiserlichen Marine 4
Erlaß der Fähnrichsprüfung
Erlaß der Seekadettenprüfung
Marineverwaltungsdienst, Verwaltungssekretariat bei den Kaiserlichen Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine
Zahnarzneikunde.
Reichsbankdienst.
Geometer I. Klasse mit Prüfung für den Staatsdienst
Zulassung zur Fähnrichsprüfung
Zulassung zur Seekadettenprüfung
Apothekerfach Zulassung zur speziellen Prüfung der ersten Kategorie in dem hessischen Finanzfach
Aufnahme als Zivilsupernumerar im preußisch-hessi- schen Eisenbahndienst
Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Gerichts- schreiberprüfung 3
Einjährig-freiwilliger Dienst
Maschinisten- und Ingenieurprüfung bei der Kaiserlichen und Handelsmarine
Intendantursubalterndienst beim Heere
Reifeprüfung
Reifepriliung mit dem Prädikat„gut“ im Englischen
1 Jahr Prima Reife für Prima
7)*)) *) 77*7
Reife für'Primà mit dem Prädikat„gut“ im Englischen
Reife für Prima
Reife für Ober- sekunda ⁴)
„ ⁴)
Abschlußprüfung
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Reifeprüfung
22 Reifeprüfung mit dem Prädikat„gut“ im Französischen und Englischen
1 Jahr Prima
Reife für Prima
„„„
7)) Reife für Prima mit dem Prädikat„gut“ im Französischen
und Englischen Reife für Prima ³)
Reife für Ober- sekunda ⁴)
*) ⁵)
Abschlußprüfung
„
Realschüler, die am Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, werden in die Unterprima eines Realgymnasiums aufgenommen.
e für die Versetzung nach der Obersekunda
²) Die hessischen Realschulen sind Oberrealschulen ohne Primakurse.
3) Inhaber eines Zeugnisses einer Oberrealschule haben außerdem den Nachweis zu er- bringen, daß sie bereits bei Zulassung zur Apothekerlaufbahn in der lateinischen Sprache diejenigen Kenntnisse besessen haben, velch eines Realgymnasiums notwendig sind.
¹) Künftig Rce für Prima.
³) Bewerber, welche die Reife für die Oberprima einer neunstufigen höheren Lehranstalt
erworben haben, werden vorzugsweise berücksichtigt.


