Jahrgang 
1905
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UÜbersicht

über die Berechtigungen des Realgymnasiums¹) und der Oberrealschule. ²)

Studien und Berufsarten.

V Realgymnasium.

Oberrealschule.

Heilkunde

Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach

Forstfach 4

Mathematik und Naturwissenschaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach

Bau- und Maschinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst

Tierheilkunde, Zulassung zur Militär-Veterinär-Aka- demie

Höherer Post- und Telegraphendienst

Schiffisbau und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiserlichen Marine 4

Erlaß der Fähnrichsprüfung

Erlaß der Seekadettenprüfung

Marineverwaltungsdienst, Verwaltungssekretariat bei den Kaiserlichen Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine

Zahnarzneikunde.

Reichsbankdienst.

Geometer I. Klasse mit Prüfung für den Staatsdienst

Zulassung zur Fähnrichsprüfung

Zulassung zur Seekadettenprüfung

Apothekerfach Zulassung zur speziellen Prüfung der ersten Kategorie in dem hessischen Finanzfach

Aufnahme als Zivilsupernumerar im preußisch-hessi- schen Eisenbahndienst

Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Gerichts- schreiberprüfung 3

Einjährig-freiwilliger Dienst

Maschinisten- und Ingenieurprüfung bei der Kaiserlichen und Handelsmarine

Intendantursubalterndienst beim Heere

Reifeprüfung

Reifepriliung mit dem Prädikatgut im Englischen

1 Jahr Prima Reife für Prima

7)*)) *) 77*7

Reife für'Primà mit dem Prädikatgut im Englischen

Reife für Prima

Reife für Ober- sekunda)

)

Abschlußprüfung

2

Reifeprüfung

22 Reifeprüfung mit dem Prädikatgut im Französischen und Englischen

1 Jahr Prima

Reife für Prima

7)) Reife für Prima mit dem Prädikatgut im Französischen

und Englischen Reife für Prima ³)

Reife für Ober- sekunda)

*))

Abschlußprüfung

Realschüler, die am Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, werden in die Unterprima eines Realgymnasiums aufgenommen.

e für die Versetzung nach der Obersekunda

²) Die hessischen Realschulen sind Oberrealschulen ohne Primakurse.

3) Inhaber eines Zeugnisses einer Oberrealschule haben außerdem den Nachweis zu er- bringen, daß sie bereits bei Zulassung zur Apothekerlaufbahn in der lateinischen Sprache diejenigen Kenntnisse besessen haben, velch eines Realgymnasiums notwendig sind.

¹) Künftig Rce für Prima.

³) Bewerber, welche die Reife für die Oberprima einer neunstufigen höheren Lehranstalt

erworben haben, werden vorzugsweise berücksichtigt.