9
Ungern verloren wir am 1. Juni Herrn Lehramtsassessor Pabst, der infolge seiner treuen Pflichterfüllung und der Schlichtheit seines Wesens sich allgemeiner Achtung erfreute. Er wurde an die höhere Bürgerschule zu Langen berufen, während Herr Lehramtsassessor Dr. Wagner von dort zu uns kam. Am 5. jJuli schied Herr Lehramtsassessor Klein von der Schule, da Herr Professor Obenauer zu unserer Freude nach den Sommerferien seinen Unterricht wieder übernehmen konnte.
Der Gesundheitszustand der Lehrer und Schüler war im abgelaufenen Jahre gut. Am 13. Mai starb Hermann Göbel, Schüler der 2. Vorschulklasse, der erst zu Ostern in die Anstalt eingetreten war. An der Beerdigung nahmen seine Lehrer und Mitschüler teil.
Am 17. Juni machten alle Klassen einen Tagesausflug; kleinere Spaziergänge fanden am 11. Mai, 2. September, 3. und 17. Dezember, 25. Januar und 25. Februar statt. Der Hitze wegen fiel der Unterricht von 11 Uhr ab aus am 29. juni, 3. juli, sowie am 3. und 4. September. Zum Schlittschuhlaufen wurden die Turnstunden am 7. und 28. Januar freigegeben. Am 6. Februar wohnten die Schüler der Unter- sekunda der Aufführung des Tell im Mainzer Stadttheater bei.
Am Geburtstage Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und am Geburts- tage Seiner Majestät des Kaisers wurden Schulfeiern veranstaltet. Am 25., November sprach Herr Lehramtsakzessist Eckel über den Landgrafen Georg l., am 27. Januar Herr Oberlehrer Spiegel über Friedrich den Großen und Kaiser Wilhelm II.
Die Abschlußprüfung am 18. September leitete der Unterzeichnete, die Oster- prüfung fand am 19. Februar unter dem Vorsitz des Herrn Oberschulrats Dr. Scheuermann statt.
Allen Freunden der Schule danken wir für die Geschenke, die sie der Biblio— thek und den Sammlungen im abgelaufenen Schuljahre gemacht haben.
V. Mitteilungen.
Anmeldungen zur Aufnahme in die Realschule und die Vorschule nimmt der unterzeichnete Direktor Montag den 11. April von 8—11 Uhr auf seinem Amts- zimmer entgegen. Vorzulegen sind bei der Meldung ein Auszug aus dem standes- amtlichen Geburtsregister, in welchem der Rufname unterstrichen sein muß, eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfiung und von denjenigen, die bereits eine andere Schule besucht haben, das Abgangszeugnis. Für den Fall, daß der anzumeldende Schüler an Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit oder anderen Gebrechen leidet, bittet der Unterzeichnete, ihm dies mitteilen zu wollen, damit die nötige Rücksicht im Unterricht genommen werden kann. Die Aufnahmeprüfungen finden an demselben Tag von 2 Uhr ab statt. Der Unterricht beginnt Dienstag den 12. April um 7 ½ Uhr.
in die Sexta können Knaben eintreten, die spätestens am 30. September 1895 geboren sind, wenn sie folgende Kenntnisse nachweisen: Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen; ziemliche Sicherheit in der Recht- schreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis


