nötige Rücksicht im Unterricht genommen werden kann. Die Aufnahmeprüfungen finden an demselben Tag von 2 Uhr ab statt. Der Unterricht beginnt Dienstag den 21. April um 7 ½ Uhr.
In die Sexta können Knaben eintreten, die spätestens am 30. September 1894 geboren sind, wenn sie folgende Kenntnisse nachweisen: Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen; ziemliche Sicherheit in der Recht- schreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis der Begriffswörter, deren Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora; Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Schüler der Volksschule besitzen im allgemeinen diese Kenntnisse nach dem 4. Schuljahre, also mit vollendetem 10. Lebensjahre.
Wir empfehlen den Eltern, welche ihre Söhne unserer Anstalt anvertrauen wollen, sie möglichst früh aufnehmen zu lassen, da der Eintritt in eine höhere Klasse als die Sexta für solche Schüler, die nicht von einer Realschule kommen, immer mit Schwierigkeiten verbunden ist.
Hinsichtlich der Schüler, die auf eine andere höhere Lehranstalt, insbesondere auf ein Gymnasium, überzutreten beabsichtigen, ist rechtzeitige Besprechung mit dem Direktor am Platze.
Die Lehrer der Anstalt sind bestrebt, gesundheitsschädliche Einflüsse während des Unterrichts von den Schülern fernzuhalten. Wir haben aber die UÜberzeugung gewonnen, daß von vielen Eltern bei den Arbeiten zu Hause der Pflege der Augen, der Haltung beim Schreiben und Lesen etc. keine Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wir machen deshalb diejenigen Eltern, die sich über diese für die Entwickelung ihrer Kinder so wichtigen Fragen belehren wollen, aufmerksam auf: Gesundheits- regeln für die Schuljugend, zusammengestellt von der Hygienesektion des Berliner Lehrervereins. Berlin, W. IBleib.
Da nur durch enges Einvernehmen der Schule mit dem Haus Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung erreicht werden können, so bitten wir die Angehörigen unserer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünscht scheint, sich vertrauensvoll mit dem Klassenlehrer oder dem Unterzeichneten in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen ihnen, den häuslichen Fleiß der Kinder sorgfältig zu überwachen und von den Klassenarbeiten, die an be- stimmten Tagen geschrieben und zurückgegeben werden, regelmäßig Einsicht zu nehmen. Bemerken sie dann, daß der Schüler seine Schuldigkeit nicht tut, oder erhalten sie von der Schule eine Mitteilung über irgend welche Mängel, so ersuchen wir um Rücksprache, die wir als ein Zeichen des Interesses freudig begrüßen. Indessen müssen wir erwarten, daß die Eltern im Laufe des Schuljahres, solange nötigenfalls noch Abhilfe geschaffen werden kann, nicht jedoch erst zur Zeit der Versetzung sich an uns wenden. Wünschen sie Auskunft über Betragen und Leistungen in den verschiedenen Fächern, so ist es gut, wenn der Besuch vorher angezeigt wird..
Der Direktor ist, wenn er nicht dienstlich in der höheren Mädchenschule zu tun hat, an den Schultagen von 11—12 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen.
Grossherzogliche Direktion der Realschule: Dr. K. Dorfeld.


