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lichen Geburtsregister, in welchem der Rufname unterstrichen sein muss, eine Be- scheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung und von denjenigen, die bereits eine andere Schule besucht haben, das Abgangszeugnis. Für den Fall, dass der anzumeldende Schüler an Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit oder anderen Gebrechen leidet, bittet der Unterzeichnete, ihm dies mitteilen zu wollen, damit die nõtige Rück- sicht im Unterricht genommen werden kann. Die Aufnahmeprüfungen finden an dem- selben Tag von 2 Uhr ab statt. Der Unterricht beginnt Dienstag den 16. April um 7 ½ Uhr.
In die Sexta können Knaben eintreten, die spätestens am 30. September 1892 geboren sind, wenn sie folgende Kenntnisse nachweisen: Fahigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen; ziemliche Sicherheit in der Recht- schreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis der Begriffswörter, deren Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupt- tempora; Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Schüler der Volksschule besitzen im allgemeinen diese Kenntnisse nach dem 4. Schuljahre, also mit vollendetem 10. Lebensjahre.
Wir empfehlen den Eltern, welche ihre Söhne unserer Anstalt anvertrauen wollen, sie möglichst früh aufnehmen zu lassen, da der Eintritt in eine höhere Klasse als die Sexta für solche Schüler, die nicht von einer Realschule kommen, immer mit Schwierig- keiten verbunden ist.
Hinsichtlich der Schüler, die auf eine andere höhere Lehranstalt, insbesonderé auf ein Gymnasium, überzutreten beabsichtigen, ist rechtzeitige Besprechung mit dem Direktor am Platze.
Die Lehrer der Anstalt sind bestrebt, gesundheitsschädliche Einflüsse während des Unterrichts von den Schülern fern zu halten. Wir haben aber die UÜberzeugung gewonnen, dass von vielen Eltern bei den Arbeiten zu Hause der Pflege der Augen, der Haltung beim Schreiben und Lesen etc. keine Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wir machen deshalb diejenigen Eltern, die sich über diese für die Entwickelung ihrer Kinder so wichtigen Fragen belehren wollen, aufmerksam auf: Gesundheitsregeln für die Schuljugend, zusammengestellt von der Hygienesektion des Berliner Lehrervereins. Berlin, W. Issleib.
Da nur durch enges Einvernehmen der Schule mit dem Haus Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung erreicht werden können, so bitten wir die Angehörigen unserer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunſt oder ein Rat erwünscht scheint, sich vertrauensvoll mit dem Klassenlehrer oder dem Unterzeichneten in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen ihnen, den häuslichen Fleiss der Kinder- sorgfältig zu überwachen und von den Klassenarbeiten, die an bestimmten Tagen ge- schrieben und zurückgegeben werden, regelmässig Einsicht zu nehmen. Bemerken sie dann, dass der Schüler seine Schuldigkeit nicht thut, oder erhalten sie von der Schule eine Mitteilung über irgend welche Mängel, so ersuchen wir dum Rücksprache, die wir als ein Zeichen des Interesses freudig begrussen. Indessen müssen wir die Erwartung aussprechen, dass die Eltern im Laufe des Schuljahres, solange nötigenfalls noch Abhiltfe geschaffen werden kann, nicht jedoch erst zur Zeit der Versetzung, sich mit uns be- sprechen. Wünschen sie Auskunft über Betragen und Leistungen in den verschiedenen Fächern, so ist es gut, wenn der Besuch vorher angezeigt wird.
Der Direktor ist, wenn er nicht dienstlich in der höheren Mädchenschule zu thun- hat, an den Schultagen von 11—12 auf seinem Amtszimmer zu sprechen.
Grossherzogliche Direktion der Realschule: Dr. C. Dorfeld.


