Jahrgang 
1893
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Es treten an:

Kl. 1 um 8, Kl. 2 um 825, Kl. 3 um 850, Kl. 4 um 9²0, Kl. 5 um 10 ʃ5, Kl. 6 um 10, Kl. 7 um 11⁰⁵, Kl. 8 um ½ 12 Uhr.

Die Eltern und die Angehörigen der Schüler, ſowie die Freunde der Anſtalt ſind dazu ergebenſt eingeladen..

VI. Hekanntmachung, die Einteilung und Berechtigung der Anſtalt, ſowie die Aufnahme der Schüler betreffend.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 10. April, um 2 Uhr. Vormittags von 8 Uhr ab finden die Aufnahmeprüfungen ſtatt. Die Anmeldungen der neu eintretenden Schüler nimmt der unterzeichnete Direktor Samſtag den 8. April von 9 bis 12 Uhr auf dem Amtszimmer entgegen.

Dabei iſt außer dem Abgangszeugnis der etwa vorher beſuchten Schule der Impfſchein und ein Auszug aus dem ſtandesamtlichen Geburtsregiſter vorzulegen, worin nach Miniſterial⸗ Verfügung vom 21. Oktober 1891 der Rufname durch Unterſtreichung hervorgehoben ſein ſoll, falls mehrere Vornamen vorliegen.

In die unterſte Abteilung der 4 Jahrgänge umfaſſenden Vorſchule können die Knaben eintreten, die ſpäteſtens den 30. September 1887 geboren ſind, in die 6. Klaſſe der Realſchule die bis zum genannten Termine 1883 Geborenen.

Die Anforderungen an die für Klaſſe 6 zu Prüfenden ſind: 1) Fähigkeit, deutſche und⸗ lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen; 2) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter; 3) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; 4) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen. Das Abgangszeugnis der erſten Klaſſe berechtigt zum Eintritt in den einjährig⸗ freiwilligen Dienſt.

Das Schulgeld beträgt für Kl. 14 60 Mk., für Kl. 58 48 Mk.; für die Lateiner in Kl. 14 20 Mk., in Kl. 5 7a(Vorſchule A) 12 Mk. mehr.

Die Latein mit Erfolg lernenden Schüler können in die entſprechende Klaſſe der heſſiſchen Realgymnaſien ohne Prüfung, aus Klaſſe 1 alſo nach der Unterprima, übertreten.

Die Lateinſchüler können von Kl. 6 an auf Wunſch der Eltern von der Teilnahme am Unterricht im Singen befreit werden. Dieſen Wunſch erſuchen wir uns eventuell ſchriftlich⸗ mitzuteilen; doch raten wir dringend, die Schüler wenigſtens die Chor⸗Singſtunde beſuchen zu laſſen.

Hinſichtlich der Schüler, die auf eine andere höhere Lehranſtalt, insbeſondere auf ein Gymnaſium, überzutreten beabſichtigen, iſt rechtzeitige Beſprechung mit dem unterz. Direktor und mit dem Vertreter der klaſſiſchen Philologie erwünſcht.

Der Direktor iſt durchſchnittlich jeden Morgen um 11 Uhr auf dem Amtszimmer zu ſprechen.

Oppenheim, im März 1893. Großherzogliche Direktion der Realſchule.

Dr. Schneider.