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7. Bekanntmachung betr. den Beginn des neuen Schuljahres und die Aufnahme neuer Schüler.
Das neue Schuljahr beginnt am Montag den 9. Mai, an welchem Tage auch die Aufnahme neuer Schüler ſtattfindet. Wir bitten diejenigen Eltern, welche ihre Söhne unſerer Anſtalt anvertrauen wollen, dieſelben Vormittags zwiſchen 8 und 11 Uhr an genanntem Tage auf dem Geſchäftszimmer der unterzeichneten Direction anmelden zu wollen.
Zur Aufnahme in die mit der Realſchule verbundene Vorſchule iſt erforderlich, daß der Schüler bis zum 30. September d. J. das 8. Lebensjahr zurückgelegt, und daß er ſich das bis zum 8. Lebensjahr zu erreichende Penſum der Volksſchule gut angeeignet habe; die Aufnahme in eine höhere Klaſſe wird durch den Nachweis der in der vorhergehenden Klaſſe zu erlangenden Kenntniſſe bedingt.
Jeder aufzunehmende Schüler hat ein Entlaſſungszeugniß der früher von ihm beſuchten Schule, einen Geburtsſchein und einen Impſſchein beizubringen.
Oppenheim, am 26. März 1881.
Großherzogliche Direktion der Realſchule: Dr. Schön.


