Jahrgang 
1866
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III. Bekanntmachung über Zeit und Bedingung der Aufnahme in die Anſtalt.

1) Das neue Schuljahr beginnt Montag den 12. November, Morgens 8 Uhr.

2) Die Anmeldungen der neu aufzunehmenden Schüler beliebe man unter Einreichung der Zeugniſſe über den bisherigen Schulbeſuch Samstag den 10. Nov., Morgens von 812 Uhr, im Realſchulgebäude bei dem Unterzeichneten zu machen; die Prüfung findet an demſelben Tage, Nachmittags von 2 Uhr an, ſtatt.

3) Für den Eintritt in die unterſte Klaſſe iſt das 10. Lebensjahr feſtgeſetzt. Als Vorkenntniſſe werden gefordert: Geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, ziemliche Sicherheit in der Orthographie, Kenntniß der 4 Grundrechnungsarten mit unbenannten und benannten ganzen Zahlen.

4) Nur zweimal im Jahre, zu Oſtern und im Herbſte, werden regelmäßig neue Schüler aufgenommen; in den Zwiſchenzeiten können nur ſolche Schüler eintreten, die mit einer Abtheilung ohne Anſtand fortar⸗ beiten können.

5) Die Eltern, welche ihre Söhne der Realſchule übergeben wollen, werden wiederholt darauf hin⸗ gewieſen, daß mindeſtens 4 Jahre erforderlich ſind, um den ganzen Lehrcurſus unſerer Schule durchzu⸗ machen. Werden uns, wie es bisher häufig geſchah, die Schüler erſt im 11. oder 12. Lebensjahr, ohne alle Vorkenntniß in den fremden Sprachen, überliefert, um gleich nach der Confirmation die Anſtalt wieder zu verlaſſen, ſo kann bei den meiſten derſelben das vorgeſteckte Ziel nur mangelhaft erreicht werden.

Der Dirigent der Realſchule: Dr. Oßwald.