10⁰
III. Bekanntmachung über Zeit und Bedingung der Aufnahme in die Anſtalt.
1) Das neue Schuljahr beginnt den 15. November, Morgens 8 Uhr, mit der Prüfung der zur Aufnahme neu angemeldeten Schüler.- 1
2) Die anzumeldenden Schüler müſſen mindeſtens das 9. Altersjahr zurückgelegt haben.
3) Zur Aufnahme in die Anſtalt werden folgende Vorkenntniſſe erfordert: Geläufiges Leſen der deutſchen und lateiniſchen Schrift und ziemliche Gewandtheit im Schreiben derſelben. Im Rechnen die vier Grundrechnungsarten in ungleich benannten ganzen Zahlen. In Geographie und Geſchichte die dieſem Alter entſprechenden Vorkenntniſſe.
4) Nur zweimal im Jahre findet die Aufnahme neuer Schüler ſtatt, im Frühjahr und Herbſte. In den Zwiſchenzeiten können nur ſolche Schüler eintreten, die mit einer Abtheilung ganz ohne Anſtand fortarbeiten können.
Der dBirigent: G. Windhaus.


