3. Ferienoronung.
1. Oſterferien vom 7. April bis 26. April 1930, 2. Pfingſtferien vom 10. Juni bis 14. Juni 1930, 3. Sommerferien vom 19. Juli bis 16. Auguſt 1930, 4. Herbſtferien vom 29. Sep⸗ tember bis 11. Oktober 1030, 5. Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1930 bis 3. Januar 1931, 6. Oſterferien vom 30. März bis 18. April 1931.
4. Unfall⸗Verſicherung der Schüler.
Seit Oſtern 1027 iſt vom Staate eine Swangs⸗Verſicherung der Schüler bei der Maſſauiſchen Landes⸗ verſicherungsbank zu Wiesbaden, Bierſtädter Straße 7, eingerichtet worden. Die Schüler ſind hierdurch gegen Unfallsſchäden, die ſie ſich beim Unterrichte oder anderen Veranſtaltungen der Schule oder auf dem Schulwege zuziehen, verſichert. Im Laufe dieſes Jahres wurden mehrere Unfallsſchäden durchaus entgegenkommend von der Geſellſchaft geregelt. Für das Verſicherungsjahr 1930/51 beträgt der Verſicherungsbeitrag für
jeden Schüler 1.20 RM. 5. Geſundheitliche Winke.
Die Lehrer der Anſtalt ſind beſtrebt, geſundheitsſchädliche Sinflüſſe während des Unterrichts von den Schülern fernzuhalten. Wir bitten die Eltern, auch bei den Arbeiten zu Hauſe der Pflege der Augen, der Haltung beim Schreiben und Leſen uff. die nötige Aufmerkſamkeit zu ſchenken.— Da es wiſſenſchaftlich erwieſen iſt, daß das Rauchen und der Genuß geiſtiger Getränk für das Jugendalter bis zur Erlangung der vollen körperlichen Reife in beſonderem Grade nachteilig und gefährlich wirken und außerdem eine ernſte Erſchwerung jeder unterrichtlichen und erzieheriſchen Tätigkeit bedeuten, ſo bitten wir das Elternhaus, auch in dieſer Hinſicht die Arbeit der Schule zu unterſtützen. Wir machen nachdrücklich darauf aufmerkſam, daß den Schülern die Teilnahme an Schülerverbindungen oder ähnlichen Vereinen in jeder Form verboten iſt. Das gleiche gilt von der Teilnahme an Uneipereien jeder Art. Derartige Vergehen können unter Umſtänden mit Verweiſung von der Schule beſtraft werden.
6. Schule und Haus.
Da nur durch enges Einvernehmen der Schule mit dem Hauſe Erfolge auf dem Gebiete des Unter⸗ richtes und der Erziehung erreicht werden können, ſo bitten wir die Angehörigen unſerer Schüler, in allen Fällen, in denen Ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünſcht ſcheint, ſich vertrauensvoll mit dem Fachlehrer, Klaſſenlehrer oder dem Unterzeichneten in Verbindung zu ſetzen. Wir empfehlen Ihnen beſonders, darauf zu achten, daß die Schüler ihre Arbeiten richtig einteilen und die Arbeiten in ſauberer Schrift anfertigen. Mützlich dürfte es ſein, wenn die Eltern von den Klaſſenarbeiten, die, wie ihnen zu Anfang eines jeden halbjahres bekannt gegeben wird, an beſtimmten Tagen geſchrieben und zurückgegeben werden, regelmäßig Einſicht nehmen. Bemerken ſie einen erheblichen Rückſchritt in den Leiſtungen, oder erhalten ſie von der Schule eine Mitteilung über irgendwelche Mängel, ſo erſuchen wir um Rückſprache, die wir ſtets freudig begrüßen. Indeſſen müſſen wir erwarten, daß die Eltern im Laufe des Schuljahres, ſolange nötigenfalls noch Abhilfe geſchaffen werden kann, nicht jedoch erſt zur Zeit der Verſetzung ſich an uns wenden. Wünſchen ſie Auskunft über Betragen und Leiſtungen in den verſchiedenen Fächern, ſo iſt es nötig, daß der Beſuch ein bis zwei Tage vorher angezeigt wird. Während des Unterrichts ſind jedoch die Lehrer wegen der Störung der Lehrſtunden nicht zu ſprechen. Die Sprechſtunden werden zu Beginne des Schuljahres den Eltern mitgeteilt. Wünſchen Sie zu anderer Zeit mit einem Lehrer ſich zu beſprechen, ſo iſt vorherige Vereinbarung nötig.
Der Direktor iſt an den Schultagen in der Regel vormittags zwiſchen 11 und 12 Uhr in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.
Es wird darauf hingewieſen, daß, von beglaubigten Notfällen abgeſehen, jede Verſäumnis von Lehrſtunden oder Schulveranſtaltungen nur zuläſſig iſt, wenn vorher von der Schule Urlaub eingeholt worden iſt.
Wir wollen auch an dieſer Stelle die Eltern unſerer Schüler auf unſer Schülerorcheſter auf⸗ merkſam machen. Es bietet ſich hier den Schülern eine vorzügliche Gelegenheit, gute Werke unſerer Meiſter gründlich kennen zu lernen, ſich im Zuſammenſpiele zu üben und ſo ihr Gefühl für Takt und Rhythmus zu fördern. Eine Teilnahme an dieſem Orcheſter kann deshalb allen muſikaliſch veranlagten Schülern, die ein Inſtrument ſpielen, empfohlen werden. In Betracht kommen nicht nur Spieler des Klaviers, der Geige, des Cellos oder der Bratſche, ſondern auch Spieler der Flöte, der Oboe, der Trompete und auch des Schlagzeugs.
Das Geſamtminiſterium hat am 6. September 1928 Beſtimmungen erlaſſen über die Bekanntſchaft der heſſiſchen Beamten mit der Einheitskurzſchrift, die ſo eingreifend und wichtig ſind, daß wir die Hauptbeſtimmungen den Eltern unſerer Schüler hierdurch erneut bekanntgeben wollen. Vom 1. Oktober 1028 ab wird von den in den heſſiſchen Staatsdienſt Sintretenden, mit Ausnahme der nicht im Bürodienſt beſchäftigten Unterbeamten, die Kenntnis der Einheitskurzſchrift verlangt. Die in den Nanzleidienſt
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