5. Mitteilungen.
1. RNufnahmen.
Bei der Meldung zur Aufnahme iſt der Geburtsſchein, der Impfſchein und das Abgangs⸗ zeugnis der früheren Schule vorzulegen. Sollte der anzumeldende Schüler an Aurzſichtigkeit, Schwerhörigkeit oder anderen Gebrechen leiden, ſo bittet der Unterzeichnete, ihm dies vertrauensvoll mitteilen zu wollen⸗ damit die nötige Rückſicht genommen werden kann. Die Aufnahmeprüfungen werden Montag, den 25. April 1027, vormittags von 9 Uhr ab, abgehalten. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 26. April, vormittags 8 Uhr. Nach dem neuen Lehrplane fängt der franzöſiſche Unterricht in Sexta an. Eltern, die ihre Söhne unſerer Schule anvertrauen wollen, wird dringend geraten, dieſe bereits die Sexta beſuchen zu laſſen.
2. Freiſtellen.
Freiſtellen ſollen nach dem Ausſchreiben vom 15. April 1020 nur dann bewilligt werden, wenn es mit Rückſicht auf gute Befähigung, tüchtiges Streben und gutes Betragen dem öffentlichen Wohle dienlich erſcheint, daß unbemittelten jungen Leuten der Weg zur höheren Ausbildung gebahnt werde. Sie werden nur auf Rachſuchen und für je ein Jahr verliehen. Die ſeitherigen Inhaber müſſen daher ihre Geſuche für das kommende Jahr erneuern. Wir bitten uns dieſe, ebenſo die neu einzu⸗ reichenden Geſuche bis ſpäteſtens 10. Mai 1927 einzuliefern.
3. Ferien⸗Oroͤnung.
1. Oſterferien vom 4. April bis 23. April 1927, 2. Pfingſterien vom 6. Juni bis 1I. Juni 1927, 3. Sommerferien vom 2. Juli bis 30. Juli 1927, 4. Herbſtferien vom 26. Sep⸗ tember bis 8. Oktober 1927, 5. Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1927 bis 4. Januar 1928.
4. Unfall⸗Verſicherung der Schüler.
Von Oſtern 1927 ab wird vom Staate eine Zwangs⸗Verſicherung der Schüler eingerichtet werden. Näheres kann augenblicklich nicht angegeben werden.
5. Geſunoͤheitliche Winke.
Die Lehrer der Anſtalt ſind beſtrebt, geſundheitsſchädliche Sinflüſſe während des Unterrichts von den Schülern fernzuhalten. Wir bitten die Eltern, auch bei den Arbeiten zu hauſe der Pflege der Augen, der haltung beim Schreiben und Leſen uff. die nötige Aufmerkſamkeit zu ſchenken.— Da es wiſſenſchaftlich erwieſen iſt, daß das Rauchen und der Genuß geiſtiger Getränke für das Jugendalter bis zur Erlangung der vollen körperlichen Reife in beſonderem Grade nachteilig und gefährlich wirken und außerdem eine ernſte Erſchwerung jeder unterrichtlichen und erzieheriſchen Tätigkeit bedeuten, ſo bitten wir das Elternhaus, auch in dieſer Hinſicht die Arbeit der Schule zu unter⸗ ſtützen. Wir machen nachdrücklich darauf aufmerkſam, daß den Schülern die Teilnahme an Schülerverbindungen oder ähnlichen Vereinen in jeder Form verboten iſt. Das gleiche gilt von der Teilnahme an Aneipereien jeder Art.
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