Jahrgang 
1915
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ſind die fefte in den fänden der Schüler. Dieſe éinträge müſſen die Schüler ihren éltern zur Unterſchrift vorlegen.

4. Dringend erwünſcht iſt, daß die éltern ihre Söhne von ungeeigneter oder gar ſchädlicher Cektüre fernhalten. Den éltern ſteht in dieſem Kampfe gegen die Schund⸗ und Schmutzliteratur die Unterſtützung der Schule in vollem Maße zur Seite. Die beſte bwehr gegen die jetzt allſeitig erkannte 6efahr bilden gute Schülerbüchereien, die wir für alle Klaſſen von Sexta aufwärts eingerichtet haben.

5. Es wird auf§§ 5 und 7 der Schulordnung aufmerkſam gemacht, wonach jede derſäumnis von Cehrſtunden, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten außer in beglaubigten otfällen oder infolge unpermeidlicher hHinderniſſe ſtrafbar iſt, wenn nicht vorher urlaub eingeholt iſt. Urlaubsbewilligung im Rnſchluß an die Ferien iſt in der Regel unzuläſſig.

6. Freiſtellen werden der dorſchrift gemäß ſtets nur auf Nachſuchen und je auf ein jahr verliehen. Die ſeitherigen Inhaber müſſen daher ihre 6eſuche für das kommende Schuljahr erneuern. Dieſe 6eſuche ſowohl wie auch etwa neu einzureichende werden nur dann berückſichtigt, wenn ſie bis zum 15. Hpril uns vorgelegt ſind.

7. Das Schulgeld beträgt in den klaſſen Oberprima, Unterprima, Oberſekunda 150 Mark; in den übrigen Oberrealſchulklaſſen 130 Mark und in den borſchulklaſſen 120 Mark jährlich. Schüler, deren éltern oder ſonſtige Unterhaltungspflichtige nicht im 6roßherzogtum feſſen wohnen, haben einen Schulgeld⸗ zuſchlag von jährlich 20 Mark zu bezahlen.

Die Beſtimmung, wonach Brüder nur bezw. ⁰½ des normalen Schulgeldes zu zahlen haben, gilt auch dann, wenn die Brüder verſchiedene ſtaatliche höhere Cehranſtalten(6gmnaſien, Realgumnaſien, Oberrealſchulen und Realſchulen) des 6roßherzogtums beſuchen.

Unſere Rnſtalt beſuchende Mädchen haben keinen Rnſpruch auf Ermäßigung oder Befreiung vom Schulgelde.

8. Bei Zuſchriften wolle man ſtets an die dberrealſchuleam Stadthaus adreſſieren.

9. Das neue Schuljahr beginnt Montag den 12. Hpril 1915 mit Rufnahmeprüfungen.

6rofüherzogliche Direktion der Oberrealſchule am Stadthaus. Karg.