V. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 23. April 1928, vormittags 8 Uhr mit einer Sitzung des Geſamtlehrerrats. Die Aufnahmeprüfungen finden am gleichen Tage um 9 ½ Uhr vormittags ſtatt, wozu ſich alle neuangemeldeten Schülerinnen im Hauptgebäude, Geleitsſtraße 18, verſammeln. Der volle lehrplan⸗ mäßige Unterricht nimmt Dienstag, den 24. April, vormittags 8 Uhr ſeinen Anfang.
2. In die Oberſekunda werden auch auswärtige Schülerinnen aufgenommen, wenn ſie ſich über den erfolgreichen Beſuch der Unterſekunda eines Lyzeums ausweiſen können. Das Reifezeugnis der Studien— anſtalt gewährt die gleichen Berechtigungen wie dasſenige der höheren Knabenſchulen.
3. Von Obertertia an wird ein 2 ſtündiger wahlfreier Unterricht in Einheitskurzſchrift erteilt. Ferner iſt den dafür befähigten Schülerinnen durch Mitwirkung im Schulorcheſter Gelegenheit zur muſikaliſchen Weiterbildung geboten. Anmeldungen hierzu verpflichten wie bei jedem wahlfreien Unterricht zur Teilnahme für mindeſtens ein Halbjahr.
4. Die Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern aus geſundheitlichen Rückſichten kann nur auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes(Vordruck bei der Direktion) erfolgen, das der Nachprüfung durch die Schulärztin unterliegt.
5: Für den Turnunterricht müſſen die Schülerinnen mit Turnkleidung und Turnſchuhen verſehen ſein.
6. Wir nehmen an, daß der Inhalt der von den Eltern unterſchriebenen Schulordnung, am Schluſſe jedes Zeugnisheftes, allen Eltern bekannt iſt. Beſondere Beachtung verdient§ 5 dieſer Schulordnung(Ver⸗ ſäumnis von Lehrſtunden),§ 6(anſteckende Krankheiten) und§ 8(Privatunterricht außerhalb der Schule). In der Schulordnung iſt als ſelbſtverſtändlich nicht erwähnt, daß die Eltern bezw. deren Stellver— treter verpflichtet ſind, die von der Schule ausgeſtellten Zeugniſſe zu unterſchreiben, Sinn und Zweck dieſer Unterſchrift iſt nichts weiter als die Beſcheinigung der Kenntnisnahme. Anfangs Dezember werden die Eltern derjenigen Schülerinnen, deren Verſetzung gefährdet erſcheint, benachrichtigt. Die Schule erklärt ausdrücklich, daß ſie ſich hinſichtlich der Verſetzung ſolcher Schülerinnen, die keine Mahnung erhalten haben, dadurch keines— wegs feſtlegt.
7. Zu Anfang des Schuljahres werden die Tage bekanntgegeben, an denen ſich die Hefte mit den beur— teilten Klaſſenarbeiten in den Händen der Schülerinnen befinden. In dieſem Zuſammenhange machen wir darauf aufmerkſam, daß an den höheren Schulen des Landes, und ſo auch bei uns, die Hefte, die von den Lehrern und Lehrerinnen verbeſſerte und beurteilte Arbeiten enthalten, am Ende des Schuljahres eingeſammelt und in der Schule aufbewahrt werden, und daß Ausnahmen nicht gemacht werden können.
8. Ferien im Schuljahr 1928/29: Pfingſtferien vom 29. Mai bis 2. Juni, Sommerferien vom 7. Juli bis 4. Auguſt, Herbſtferien vom 1. bis 13. Oktober, Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis 5. Januar, Oſterferien 1929 drei Wochen, beginnend mit einem Sonntag, der alljährlich vom Miniſterium für Kultus⸗ und Bildungsweſen feſtgeſetzt wird.
9. Anfang des Unterrichts vormittags um 745 vom 1. Mai bis 30. September, um 8 Uhr vom 16. Februar bis 30. April und im Oktober bis 15. November, um 815 vom 16. November bis 15. Februar.
10. Geſuche um Freiſtellen ſind während der erſten Schulwoche unter Benutzung der bei der Direktion erhältlichen Vordrucke an die Direktion einzureichen. Verdienſtbeſcheinigung oder Einkommensnachweis iſt bei⸗ zulegen. Da die Freiſtellen nur für ein Jahr bewilligt werden, ſind die Geſuche zu Anfang jedes Schuljahres zu erneuern.
11. Die Möglichkeit, aus unſerer Buchhilfe gegen mäßige Gebühr Lehrbücher zu entleihen, wurde auch im abgelaufenen Schuljahr reichlich ausgenutzt. An die Eltern richtenwir die herzliche Bitte, ihre Töchter zu ſchonender Behandlung der entliehenen Bücher anzuhalten.
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