Jahrgang 
1925
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VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.

1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 20. April 1925, mit den Aufnahmeprüfungen. Die neuangemeldeten Schülerinnen verſammeln ſich an dieſem Cage um 93⁰· Uhr vormittags im haupt⸗ gebäude Geleitsſtraße 18. Der volle lehrplanmäßige Unterricht nimmt Dienstag, den 21. April, vor⸗ mittags 8 Uhr ſeinen Anfang.

2. Im Einklang mit Preußen und anderen Ländern wird die heſſiſche höhere Mädchenſchule von jetzt an den NamenLyzeum führen. Gleichzeitig werden die Klaſſen unter Wegfall der 7. Klaſſe in der an den höheren Anabenſchulen üblichen Art bezeichnet werden.

5. Der an Oſtern 1924 begonnene Ausbau zum Oberlyzeum(Studienanſtalt) wird im kommenden Schuljahre weitergeführt und dementſprechend eine Unterprima aufgeſetzt werden. In die Oberſekunda werden auch auswärtige Schülerinnen aufgenommen, wenn ſie ſich über den erfolgreichen Beſuch der Unterſekunda eines Lyzeums ausweiſen können. Die Zeitverhältniſſe laſſen die Errichtung von Vollanſtalten für Mädchen als dringend geboten erſcheinen; iſt doch das Reifezeugnis weit mehr als früher Vorausſetzung der eigentlichen Berufsausbildung. So wird künftighin nicht nur die akademiſche, ſondern auch die Volksſchullehrerin das Reifezeugnis erwerben müſſen, ehe ſie ſich ihrer Fachausbildung widmet. In der heutigen Zeit iſt eine umfaſſende Schulbildung vielfach die einzige Mitgift, die ſorgende Eltern ihren Töchtern geben können. Sie iſt aber auch die ſicherſte, darum ſollte von den gebotenen Möglichkeiten weitgehend Gebrauch gemacht werden. Wir hoffen, daß in unſerer Stadt, in der drei höhere Vollanſtalten für die männliche Jugend beſtehen, auch eine gleichwertige Vollanſtalt für Mädchen ſich des wachſenden Vertrauens der Elternſchaft und ausreichenden Zuſpruchs wird erfreuen dürfen. Das Reifezeugnis des Oberlyzeums gewährt die gleichen Berechtigungen wie dasjenige der höheren Rnabenſchulen. Wir weiſen auch darauf hin, daß die Reife für Unterprima neuerdings für den Eintritt in das Bankfach und andere Berufszweige öfters gefordert wird und darum ein Verbleiben wenigſtens in Oberſekunda recht ratſam iſt.

4. Von Untertertia an wird im kommenden Schuljahre ein 2 ſtündiger wahlfreier Unterricht in Einheitskurzſchrift eingerichtet werden. Ebenſo wird der unverbindliche 2ſtündige Unterricht in kaufmänniſchen Fächern für Obertertia und Unterſekunda wieder ſtattfinden. Anmeldungen verpflichten wie bei jedem wahlfreien Unterricht zur Teilnahme für mindeſtens ein Halbjahr.

Ferner iſt den dafür befähigten Schülerinnen durch Mitwirkung im Schulorcheſter Gelegenheit zur muſikaliſchen Weiterbildung geboten.

5. Wir müſſen vorausſetzen, daß der Inhalt der von den Eltern unterſchriebenen Schulordnung, die am Schluſſe jedes Zeugnisheftes beigedruckt iſt, allen Eltern bekannt iſt. Beſondere Beachtung verdient§ 5 dieſer Schulordnung(betr. Verſäumnis von Lehrſtunden),§ 6(betr. anſteckende Krankheiten) und§ 8(betr. Privatunterricht außerhalb der Schule). In der Schulordnung als ſelbſtverſtändlich nicht erwähnt iſt, daß die Eltern bezw. deren Stellvertreter verpflichtet ſind, die von der Schule ausgeſtellten Zeugniſſe zu unterſchreiben; Sinn und Zweck dieſer Unterſchrift iſt nichts weiter als die Beſcheinigung der Kenntnisnahme. In dieſem Huſammenhange machen wir darauf aufmerkſam, daß an den höheren Schulen des Landes, und ſo auch bei uns, die Hefte, die von den Lehrern und Lehrerinnen verbeſſerte und beurteilte Arbeiten enthalten, am Ende des Schuljahres ein⸗ geſammelt und in der Schule aufbewahrt werden, und daß Ausnahmen nicht gemacht werden können.

6. Ferien im Schuljahre 1925/26: Pfingſtferien vom 31. Mai bis 7. Juni; Somnerferien vom 4. Juli bis 2. Auguſt; Herbſtferien vom 27. September bis 11. Oktober; Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis 6. Januar; Oſterferien 3 Wochen, beginnend mit einem Sonntag, der alljährlich vom Landesamt für das Bildungsweſen feſtgelegt wird.