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VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
1. Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt Monkag, den 16. April 1917(für Klaſſe I bis VII um 8 Uhr, für Klaſſe VIII um 9 Uhr). Die Schülerinnen der Klaſſen IX und X verſammeln ſich um 10 Uhr in dem Gebäude Geleitsſtraße 94.
2. An dem nichtverbindlichen Unterricht in kaufmänniſchen Fächern(von Kl. III an) und in Stenographie(von Kl. IV an) können außer jetzigen und früheren Schülerinnen unſerer Anſtalt auch andere Mädchen teilnehmen, die ſich über die nötige Vorbildung ausweiſen. Der Direktor erkeilt während der erſten Schultage vormittags von 10—11 Uhr in ſeinem Amkszimmer darüber Auskunft.—
3. Die Aufnahme in den wahlfreien Unterricht in der Mathemalik und in den Nakurwiſſen⸗ ſchaften in Kl. II und I, durch den unſeren Schülerinnen der Überkritt in die Oberſekunda einer Oberrealſchule ermöglicht werden ſoll, kann erfolgen, wenn ſie durch ausreichende Begabung und befriedigende Leiſtungen gerechtfertigt erſcheint. Anmeldungen zu dieſem mathematiſch⸗natur- wiſſenſchaftlichen Kurs als einem nichtverbindlichen Unterrichtsfach verpflichten zu regelmäßiger Teilnahme für mindeſtens ein Halbjahr. Die weitere Teilnahme wird verſagt, wenn ſich eine Schü⸗ lerin als nicht ausreichend befähigt oder als unfleißig erweiſt.
4. Ferien im Schuljahr 1917— 1918: Pfingſtferien vom 27. Mai bis 3. Juni, Sommerferien vom 15. Juli bis 12. Auguſt, Herbſtferien vom 23. Sekpember bis 7. Oktober, Weihnachtsferien vom 23. Dezember bis 6. Januar, Schulſchluß am 23. März 1918.
5. Das Schulgeld beträgt für die erſte Tochter aus Offenbacher Familien Mk. 96.—; für die zweite Tochter Mk. 72.—; und für die dritte und jede weitere Tochter Mk. 48.—.
Für auswärtige Schülerinnen iſt zu dieſen Sätzen ein Zuſchlag von Mk. 20.— zu zahlen.
Geſuche um Freiſtellen ſind am Anfang des Schuljahres ſchrifklich einzureichen. Da die Freiſtellen nur für ein Jahr bewilligt werden, ſo ſind die Geſuche zu Anfang jedes Schuljahres zu erneuern.
6. Unterrichtsſtunden:
Oſtern bis 15 Nov. 16. November Stunden und bis
16. Sebr. bis Oſtern 15. Februar 1. 8⁰% 845 810— 8850 2. 8⁵⁰— 93 8⁵⁵— 9¹0 3. 9¹⁸— 10³⁰ 950 10³⁵ 4. 106— 11³⁰ 10⁶— 1130 5. 11⁴⁰— 12²⁵ 11⁴⁰— 12²⁵ 6. 2³⁰- 3¹5 7. 3²⁰0— 4⁰⁵ 8. 4 ℳ— 50*
7. Auch in dieſem Jahre weiſen wir die Eltern unſerer Schülerinnen auf die große Wichtig⸗ keit einer ſorgfälligen Uberwachung der häuslichen Lekküre ihrer Töchter hin.
8. Vor übereiltem Austritt aus der zweiten, dritten oder gar vierken Klaſſe wird gewarnk, da er den Zugang zu den zahlreichen Berufen unmöglich macht, die den erfolgreichen Beſuch der erſten Klaſſe zur Vorausſetzung haben.


