Jahrgang 
1914
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VI. Bekanntmachungen und Witteilungen an die Sltern.

1. Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt Montag 20. April 1914(für Klaſſe VII um 8 Uhr, für Ulaſſe VIIl um 9 Uhr). Die Schülerinnen der Klaſſen IX und X verſammeln ſich um 10 Uhr in dem Gebäude Geleitsſtraße 99. Anmeldungen neuer Schülerinnen werden an dieſem Tage vormittags in unſerem Amtszimmer entgegengenommen. Dabei ſind Geburts⸗ und Impf⸗, bezw. Wieder⸗ impfſchein vorzulegen, für ſolche, die ſchon eine Schule beſucht haben, außerdem ein Abgangszeugnis der vorher beſuchten Anſtalt.

2. An dem nicht verbindlichen Unterricht in kaufmänniſchen Fächern(von Klaſſe III an) und in Stenographie(von Ulaſſe IV an) können außer jetzigen und früheren Schülerinnen unſerer Anſtalt noch andere Mädchen teilnehmen, die ſich über die nötige Vorbildung ausweiſen. Der Direktor erteilt während der erſten Schultage vormittags von 11 12 Uhr in ſeinem Amtszimmer darüber Auskunft.

3. Wir müſſen vorausſetzen, daß der Inhalt der von den Eltern unterſchriebenen Schulord⸗ nung, von der ſich ein Exemplar im Elternhaus befindet, ein zweites in jedes Zeugnisheft eingeklebt iſt, allen Eltern bekannt iſt. Beſondere Beachtung verdienen der§ 5 dieſer Schulordnung(betr. Ver⸗ ſäumnis von Lehrſtunden), der§ 6(betr. anſteckende Krankheiten) und der§ 8(betr. Privatunterricht außerhalb der Schule). In dem letztgenannten Paragraphen wird den Eltern empfohlen, dem Klaſſen⸗ führer von jedem Unterricht, den die Schülerinnen außerhalb der Schule empfangen, Mitteilung zu machen. Wir weiſen darauf hin, daß dieſe Beſtimmung auch für den Tanzunterricht gilt und erſuchen die Eltern, künftig danach zu verfahren. In dieſem Huſammenhang machen wir darauf aufmerkſam, daß an den höheren Schulen des Landes und ſo auch bei uns die Hefte, die von den Lehrern und Lehrerinnen verbeſſerte und beurteilte Arbeiten enthalten, am Ende des Schuljahres eingeſammelt und in der Schule aufbewahrt werden, und daß Ausnahmen nicht gemacht werden können.

4. Der wahlfreie Unterricht in der Mathematik und in den Naturwiſſenſchaften, durch den unſeren Schülerinnen der Uebertritt in die Oberſekunda einer Oberrealſchule ermöglicht werden ſoll, wird im nächſten Schuljahr in Klaſſe I und II fortgeſetzt werden. Mach§ A der Schulordnung verpflichtet die Anmeldung zu dieſem mathematiſch⸗naturwiſſenſchaftlichen Kurs als einem nichtverbindlichen Unter⸗ richtsfach zu regelmäßiger Teilnahme für mindeſtens ein Halbjahr; die weitere Teilnahme wird verſagt, wenn ſich eine Schülerin als nicht ausreichend befähigt erweiſt.

5. Ferien im Schuljahr 1914/15: Pfingſtferien vom 31. Mai bis 7. Juni; Sommerferien vom 5. Juli bis 2. Auguſt; Herbſtferien vom 27. September bis 11. Oktober; Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis 6. Januar; Oſterferien vom 28. März bis 11. April.

6. Geſuche um Freiſtellen ſind am Anfang des Schuljahres ſchriftlich einzureichen. Da die Freiſtellen nur für ein Jahr bewilligt werden, ſo ſind die Geſuche zu Anfang jedes Schuljahres zu er⸗ neuern. Zur Erlangung einer Freiſtelle genügt der Nachweis der Bedürftigkeit nicht; eine Freiſtelle wird nur dann verliehen, wenn gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten der Bewerberin die Verleihung im öffentlichen Intereſſe wünſchenswert erſcheinen laſſen.

7. Auch in dieſem Jahre weiſen wir die Eltern unſerer Schülerinnen auf die große Wichtig⸗ keit einer ſorgfältigen Ueberwachung der häuslichen Lektüre ihrer Töchter hin und richten an ſie das