III. Bekanntmachungen der Direktion.
Der Unterricht im neuen Schuljahr 1905/1906 beginnt Montag, den 1. Mai. Anmeldungen neuer Schülerinnen können an dieſem Tage von 9—12 Uhr bei der unterzeichneten Behörde vorgebracht werden. Für Mädchen, die ſchon eine Schule beſucht haben, iſt beim Eintritt ein Abgangszeugnis der vorher beſuchten Schule und der Impf⸗ bezw. Wiederimpfſchein vorzulegen; für Mädchen, deren Schulpflicht erſt beginnt, nur der Impfſchein.
An dem nichtverbindlichen Unterricht in kaufmänniſchen Fächern und in Stenographie können außer jetzigen und früheren Schülerinnen unſerer Anſtalt auch andere Mädchen teilnehmen, die ſich über die nötige Vorbildung ausweiſen. Der Unterzeichnete erteilt jede darüber erwünſchte nähere Auskunft Mon⸗
tag den 1. bis Samstag den 6. Mai, vormittags von 11—12 Uhr im Schulgebäude.
Offenbach a. M., im März 1905.
Dr. Otto, Großherzoglicher Direktor.


