III. Bekanntmachungen.
Der Unterricht im neuen Schuljahr 1901/1902 beginnt Montag, den 15. April. Anmeldungen neuer Schülerinnen können an dieſem Tage von 8—12 Uhr bei der unterzeichneten Behörde vorgebracht werden. Für Mädchen, die ſchon eine Schule beſucht haben, iſt beim Eintritt ein Abgangszeugnis der vorher beſuchten Schule und der Impf⸗ bezw. Wiederimpfſchein vorzulegen; für Mädchen, deren Schulpflicht erſt beginnt, nur der Impfſchein.
An dem nicht verbindlichen Unterricht in kaufmänniſchen Fächern und in Stenographie können außer jetzigen und früheren Schülerinnen unſerer Anſtalt auch andere Mädchen teilnehmen, die ſich über die nötige Vorbildung ausweiſen. Die unterzeichnete Direktion erteilt jede darüber erwünſchte nähere Auskunft und nimmt Anmeldungen entgegen Montag, den 15. bis Samstag, den 20. April, vormittags von 11— 12 Uhr im Schulgebäude.
Offenbach a. M., im März 1901.
Die Großherzogliche Direktion der höheren Mädchenſchule: Dr. Otto.


