III. Bekanntmachungen.
Der Unterricht im neuen Schuljahr 1898/99 beginnt Montag, den 18. April. Anmeldungen neuer Schülerinnen können an dieſem Tage von 8—12 Uhr bei der unterzeichneten Behörde gemacht werden. Für Mädchen, die ſchon eine Schule beſucht haben, iſt beim Eintritt ein Abgangszeugnis der vorher beſuchten Schule und der Impf⸗ bezw. Wiederimpfſchein vorzulegen; für Mädchen, deren Schulpflicht erſt beginnt, nur der Impfſchein.
An dem nicht verbindlichen Unterricht in kaufmänniſchen Fächern und in Stenographie können außer jetzigen und früheren Schülerinnen unſerer Anſtalt auch andere Mädchen teilnehmen, die ſich über die nötige Vorbildung ausweiſen. Die unterzeichnete Direktion erteilt jede darüber erwünſchte nähere Auskunft und nimmt Anmeldungen entgegen Montag, den 18. April, und Dienſtag, den 19. April, vor⸗ mittags von 8— 12 Uhr und nachmittags von 2— 4 Uhr im Schulgebäude.
Anmeldungen zu der von Mitgliedern unſeres Lehrerkollegiums geleiteten täglichen Arbeitsſtunde, in der die häuslichen Schulaufgaben unter Aufſicht angefertigt werden, nehmen die Klaſſendorſtünde und der Unterzeichnete jederzeit entgegen.
Offenbach a. M., im März 1898.
Die Großherzogliche pirektion der Höheren Mädtchenſchule:
Dr. Otto.


