Jahrgang 
1897
Einzelbild herunterladen

IV. Bekanntmachungen.

Der Unterricht im neuen Schuljahr 1897/98 beginnt Monkag, den 26. Rpril. Anmeldungen neuer Schülerinnen können an dieſem Tage von 812 Uhr bei der unterzeichneten Behörde gemacht werden. Für Mädchen, die ſchon eine Schule beſucht haben, iſt beim Eintritt ein Abgangszeugnis der vorher beſuchten Schule und der Impf⸗ bezw. Wiederimpfſchein vorzulegen; für Mädchen, deren Schulpflicht erſt beginnt, nur der Impfſchein.

An dem vom Schuljahr 1897/98 in den Lehrplan aufgenommenen nicht verbindlichen Unterricht in kaufmänniſchen Fächern und in Stenographie können außer jetzigen und früheren Schülerinnen unſerer Anſtalt auch andere Mädchen teilnehmen, die ſich über die nötige Vorbildung ausweiſen. Die unterzeichnete Direktion erteilt jede darüber erwünſchte nähere Auskunft und nimmt Anmeldungen entgegen am Montag, dem 26. April, und Dienſtag, dem 27. April, vormittags von 812 Uhr und nachmittags von 24 Uhr im Schulgebäude.

Anmeldungen zu der von Mitgliedern unſeres Lehrerkollegiums geleiteten täglichen Arbeitsſtunde, in der die häuslichen Schulaufgaben unter Aufſicht angefertigt werden, nehmen die Klaſſenvorſtände und der Unterzeichnete jederzeit entgegen.

Offenbach a. M., im März 1897.

Die Großherzogliche Direktion der Höheren Mädchenſchule: Profeſſor Dr. Forbach.