VI. Bekanntmachungen.
1. Anmeldungen neuer Schüler für das Schuljahr 1928/29 können noch während der Oſterferien, letztmalig am Montag, den 23. April, erfolgen. Hierbei ſind Geburtsſchein, Impfſchein und letztes Schulzeug⸗ nis vorzulegen. Für Serta können nur ſolche Schule angemeldet werden, die 4 Jahre lang die Grundſchule beſucht haben.
2. Die Aufnahmeprüfungen finden ontas, den 23. April, um 8 Uhr ſtatt. Der Unterricht be⸗ ginnt Dienstag, den 24. April, um 8 Uhr.
3. Um die Beſchaffung der Schulbücher nach Möglichkeit zu erleichtern, werden wir die ſeit fünf Jahren bewährte Buchhilfe auch weiterhin beibehalten. Doch verlangt es die Rückſicht auf die Aufgaben des höheren Unterrichts, daß ſolche Bücher, deren dauernder Beſitz für die Schüler notwendig oder beſonders wünſchenswert iſt, wie z. B. Grammatiken, Geſchichts⸗ und Ubungsbücher nur noch in Ausnahmefällen aus⸗ geliehen werden. Als das zu erſtrebende Ziel müſſen wir es betrachten, daß die von uns benutzten Schul⸗ bücher allmählich wieder in möglichſt weitem Umfang den Schülern zu eigenem und bleibendem Beſitz in die Hand gegeben werden.— Von jedem der Buchhilfe beitretenden Schüler wird ein Eintrittsgeld von 50 Pfg. erhoben, während die Leihgebühren nach dem Wert des Buches und der Dauer der Leihzeit bemeſſen werden.
4. Die Tage, an denen die Klaſſenarbeiten geſchrieben und zurückgegeben werden, ſowie die Sprech⸗ ſtunden des Direktors und der Lehrer der Anſtalt werden den Eltern zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt werden. Wir bitten die Eltern in allen Fällen, in denen es ihnen wünſchenswert erſcheint, möglichſt frühzeitig eine perſönliche Ausſprache mit dem betreffenden Lehrer oder dem Direktor herbeizuführen. Sofern es ſich um Auskunft über Leiſtungen oder Verhalten des Schülers handelt, iſt vorherige Anmeldung zweckmäßig.
5. Der volle Schulgeldſatz beträgt monatlich 17.50 Mark. Er ermäßigt ſich bei 2 in der Schulaus⸗ bildung befindlichen Kindern auf 14.50, bei 3 Kindern auf 11.50, bei 4 Kindern auf 9.— und bei 5 Kindern auf 6.50 Mark. Das Schulgeld iſt monatlich zu entrichten und bis Ende des Monats fällig.
6. Geſuche um Freiſtellen ſind bis zum 1. Mai bei der Direktion einzureichen. Bei der erſten Be⸗ werbung iſt eine beglaubigte Angabe über die Vermögens⸗ und Einkommensverhältniſſe des Geſuchſtellers erforderlich. Freiſtellen können nur ſolchen Schülern bewilligt werden, die ſich durch Strebſamkeit, gute Leiſtungen und gutes Betragen auszeichnen. Da ſie immer nur auf ein Jahr verliehen werden, iſt zu Beginn jedes Schuljahres auch für die bisherigen Inhaber ein neues Geſuch einzureichen.
7. Auf Anordnung der Schulbehörde werden alle Schüler der heſſiſchen höheren Lehranſtalten bei der Naſſauiſchen Landesverſicherungsbank in Wiesbaden gegen Unfälle verſichert. Die jährliche Prämie beträgt 70 Pfennig und iſt jeweils bis zum 15. Mai zu bezahlen.
8. Schüler, deren Wohnung weiter als 1 Kilometer von dem Gymnaſium entfernt iſt, können, ſoweit der hierfür verfügbare Platz ausreicht, die Erlaubnis erhalten, mit einem Fahrrad zur Schule zu kommen. Die Schule ſtellt für die Aufbewahrung der Räder einen Raum zur Verfügung und ſorgt dafür, daß dieſer von Beginn bis nach Beendigung des Unterrichts verſchloſſen bleibt. Wir machen aber erneut darauf auf⸗ merkſam, daß die Schule eine Haftung für einen Verluſt oder eine Beſchädigung der Räder nicht übernimmt. Auch für abhanden gekommene Mäntel oder ſonſtige Kleidungsſtücke kann die Schule nicht haften.
9. Die Ferien fallen im Schuljahr 1928/29 in folgende Zeiten:
Pfingſten: Schulſchluß 26. Mai, Wiederbeginn 4. Juni
Sommer:. 6. Juli, 3 6. Auguſt Herbſt:. 29. September,. 15. Oktober Weihnachten:. 22. Dezember,. 5. Januar
Offenbach a. M., im März 1928.
Direktion des Heſſiſchen Gymnaſiums. Dr. Müller.
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