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5. Der volle Schulgeldſatz beträgt vom 1. April ab monatlich 17.50 Mark. Er ermäßigt ſich bei 2 in der Schulausbildung befindlichen Kindern auf 14.50, bei 3 Kindern auf 11.50, bei 4 Kindern auf 9.— und bei 5 Uindern auf 6.50 Mark. Das Schulgeld iſt monatlich zu entrichten und bis Ende des Monats fällig.
6. Geſuche um Freiſtellen ſind bis zum 1. Mai bei der Direktion einzureichen. Bei der erſten Bewerbung iſt eine beglaubigte Angabe über die Vermögens⸗ und Sinkommensverhältniſſe des Geſuch⸗ ſtellers erforderlich. Freiſtellen können nur ſolchen Schülern bewilligt werden, die ſich durch Strebſamkeit, gute Leiſtungen und gutes Betragen auszeichnen. Da ſie immer nur auf ein Jahr verliehen werden, iſt zu Beginn jedes Schuljahres auch für die bisherigen Inhaber ein neues Geſuch einzureichen.
7. Von Beginn des neuen Schuljahres ab werden alle Schüler der heſſiſchen höheren Lehranſtalten bei der Maſſauiſchen Landesverſicherungsbank in Wiesbaden gegen Unfälle verſichert. Die jährliche Prämie beträgt 70 Pfennig und iſt jeweils bis zum 15. Mai zu bezahlen.
8. Schüler, deren Wohnung weiter als 1 Uilom. von dem Gymnaſium entfernt iſt, können, ſoweit der hierfür verfügbare Platz ausreicht, die Erlaubnis erhalten, mit einem Fahrrad zur Schule zu kommen. Die Schule ſtellt für die Aufbewahrung der Räder einen Raum zur Verfügung und ſorgt dafür, daß dieſer von Beginn bis nach Beendigung des Unterrichts verſchloſſen bleibt. Wir machen aber erneut darauf aufmerkſam, daß die Schule eine Haftung für einen Verluſt oder eine Beſchädigung der Räder nicht übernimmt. Auch für abhanden gekommene Mäntel oder ſonſtige leidungsſtücke kann die Schule nicht haften.
9. Die Ferien fallen im Schuljahr 1927/28 in folgende Zeiten:
Pfingſten: Schulſchluß 4. Juni, Wiederbeginn 13. Juni Sommer:„ 1. Juli.„ 1. Auguſt Herbſt:„ 24. September,„ 10. Oktober Weihnachten:.„ 21. Dezember,„ 5. Januar
Offenbach a. M., im März 1927.
Direktion des heſſiſchen Gymnaſiums.
Dr. Müller.


