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Um die Beſchaffung der Schulbücher nach Möglichkeit zu erleichtern, werden wir die ſeit 3 Jahren bewährte Buchhilfe auch weiterhin beibehalten. Doch verlangt es die Rückſicht auf die Ziele des höhe⸗ ren Unterrichts, daß ſolche Bücher, deren dauernder Beſitz für die Schüler notwendig oder beſonders wünſchenswert iſt, wie z. B. Grammatiken, Geſchichts⸗ und Uebungsbücher, nur noch in Ausnahmefällen ausgeliehen werden. Seit Oſtern 1925 wird von jedem der Buchhilfe beitretenden Schüler ein Eintritts⸗ geld von 50 Pfennig erhoben, während die Leihgebühren nach dem Wert des Buches und der Dauer der Leihzeit bemeſſen werden.
5. Wie bisher werden auch im neuen Schuljahr den Eltern ſowohl die Tage, an denen die ver⸗ beſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, wie auch die Sprech⸗ ſtunden des Direktors und der Lehrer der Anſtalt mitgeteilt werden. Wir bitten die Eltern unſerer Schüler in allen Fällen, in denen ihnen dies im Intereſſe ihrer Kinder wünſchenswert erſcheint, möglichſt frühzeitig eine perſönliche Ausſprache über dieſelben herbeizuführen.
6. Geſuche um Freiſtellen ſind bis zum 1. Mai ſchriftlich bei der Direktion einzureichen. Bei der erſten Bewerbung iſt eine beglaubigte Angabe über die Vermögens⸗ und Einkommensverhältniſſe des Geſuchſtellers erforderlich. Freiſtellen können nur ſolchen Schülern bewilligt werden, die ſich durch Strebſamkeit, gute Leiſtungen und gutes Betragen auszeichnen. Da ſie immer nur auf ein Jahr ver⸗ liehen werden, iſt zu Beginn jedes Schuljahres auch für die bisherigen Inhaber ein neues Geſuch erforderlich.
7. Schüler, deren Wohnung weiter als 1 Um. von dem Gymnaſium entfernt iſt, können die Er⸗ laubnis erhalten, mit einem Fahrrad zur Schule zu kommen. Die Schule ſtellt für die Aufbewahrung der Fahrräder einen Raum zur Verfügung und ſorgt dafür, daß dieſer vom Beginn bis nach Beendigung des Unterrichts verſchloſſen gehalten wird. Wir machen aber darauf aufmerkſam, daß die Schule bezw. der Staat eine Haftung für einen Verluſt oder eine Beſchädigung der Räder nicht übernimmt, und daß daher die Schüler in ihrem eigenen Intereſſe ihre Räder zur Erhöhung der Sicherheit anſchließen ſollten. Auch für abhanden gekommene Mäntel und ſonſtige Kleidungsſtücke kann die Schule nicht haften.
8. Die Ferien fallen im Schuljahr 1926/27 in folgende Zeiten:
Pfingſten: Schulſchluß 22. Mai, Wiederbeginn 31. Mai Sommer:„ 2. Juli,„ 2. Auguſt Herbſt:„ 25. September,„ 11. Oktober Weihnachten:„ 22. Dezember,„ 3. Januar.
Offenbach a. M., im März 1926
Direktion des heſſiſchen Gymnaſiums. Dr. Müller.


