2. Anmeldungen neuer Schüler für das Schuljahr 1913/14 werden während der Ferien Freitag, den 28. März 1913, 10—12 Uhr, im Gymnaſialgebäude entgegen- genommen. lapfſchein, ſtandesamtlicher Geburtsſchein und letztes Schulzeugnis ſind hierbei vorzulegen. Wenn Eltern die ſchriftliche Anmeldung vorziehen, bitten wir die nötigen Papiere bis zum 28. März 1913 einzureichen.
4. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 31. März 1913, morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Die Schüler der Vorſchule, die in das Gymnaſium überzutreten beablichtigen, und alle übrigen Schüler haben Dienstag den I. April 1913 morgens 8 Uhr zu erſcheinen.
5. We in den früheren Jahren werden auch im neuen Schuljahre den Eltern ſowohl die Tage, an denen die verbelſlſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, als auch die Stunden brieflich mitgeteilt, in denen die einzelnen Herren im Gymnnaſium(nicht in ihrer Privatwohnung) zu ſprechen ſind. Wir bitten die Eltern unſerer Schüler von dieſer Einrichtung wie bisher einen ausgiebigen Gebrauch zu machen.
6. Geſuche um Freiſtellen ſind(in der Regel am Anfang eines Schuljahres) ſchriftlich bei der Direktion einzureichen. Die Bewilligung von Freiſtellen iſt von dem lachweis der Bedürftigkeit und der Bejahung der Frage abhängig, mit Rückſicht auf gute Be- fähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Bewerbers die Ver- leihung im öffentlichen Intereſſe wünſchenswert erſcheint.
Offenbach a. M., im März 1913.
Die Großherzogliche Direktion des Gymnaſiuns. Dr. Buchhold.


