Jahrgang 
1909
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3. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 19. April 1909, morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Die Schüler der Vorschule, die in das Gym- nasium überzutreten beabsichtigen, und alle übrigen Schüler haben Dienstag, den 20. April 1909, morgens 8 Uhr zu erscheinen.

4. Wir machen die Eltern bedürftiger Schüler darauf aufmerksam, dass eine ziemlich reichhaltige Hilfsbibliothek an unserer Anstalt besteht, aus der Schulbücher unentgeltlich entliehen werden können. Gesuche sind an Herrn Oberlehrer Schwarzschild zu richten.

5. Gesuche um Freistellen sind(in der Regel am Anfang des Schuljahres) schrift- lich bei der Direktion einzureichen. Die Bewilligung von Freistellen ist von dem Nachweis der Bedürftigkeit und der Bejahung der Frage abhängig, ob mit Rücksicht auf gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Bewerbers die Ver- leihung im öffentlichen Interesse wünschenswert erscheint.

6. Wie in den früheren Jahren werden auch im neuen Schuljahre den Eltern sowohl die Tage, an denen die verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, als auch die Stunden brieflich mitgeteilt, in denen die einzelnen Herren im Gymnasium(nicht in ihrer Privatwohnung) zu sprechen sind. Wir bitten die Eltern unserer Schüler von dieser Einrichtung wie bisher einen ausgiebigen Gebrauch zu machen.

7. Nach einer Verordnung Grossherzoglichen Ministeriums des Innern Abt. I. vom 5. Februar 1900 ist fortan in allen Schul- und Prüfungszeugnissen das Urteil über die Leistungen der Schüler in einer der fünf nachstehenden Noten auszudrücken: I sehr gut, II= gut, III= im ganzen gut, IVV= genügend, V= ungenügend.

Die gleichen Noten sind bis auf weiteres auch für die Beurteilung des Fleisses und der Aufmerksamkeit zu verwenden.

Für die Beurteilung des Betragens bleiben vorerst die gleichen Noten wie

seither in Gebrauch: I recht gut, II gut, III= nicht ohne Tadel, IV= tadelhaft.

Offenbach a. M., im März 1909.

Die Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums. Dr. Buchhold.