Jahrgang 
1903
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IX. Bekanntmachung.

Anmeldungen auswärtiger Schüler für das Gymnasium und die Oberrealschule werden Freitag, den 17. April, vormittags von 912 Uhr im Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Ausser dem standesamtlichen Geburtscheine, in dem der Rufname unterstrichen sein muss, und Impfscheine des anzumeldenden Schülers ist dabei das Abgangszeugnis der früher von ihm besuchten Schule vorzulegen.

Die in die Sexta aufzunehmenden Schüler müssen spätestens bis zum 30. Sept. 1903 neun Jahre alt werden, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen, die Einteilung und Beugung der Begriffswörter, sowie die Haupttempora der Zeitwörter kennen und in den vier Grundrechnungsarten geübt sein. Die Aufnahme in eine der höheren Klassen ist durch die Kenntnis des Unterrichtsstoffes der vorhergehenden Klasse bedingt.

An die Eltern unserer Schüler richten wir die ergebenste Bitte, uns über Unzuträg- lichkeiten, die die Handhabung der Schulzucht erschweren oder eine UÜberbürdung der Schüler herbeiführen könnten, vertrauensvoll Mitteilung zu machen. Fragen der Erziehung mit ihnen zu besprechen, sind wir jederzeit gern bereit.

brossherzogliche Direktion des bymnasiums und der Oberrealschule.

Hensell.