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c. das Zeugnis der Reife für Prima: 1. Zahnarzneikunde, Tierheilkunde, Zulassung zur Ross- arztschule und Prüfung, 2. Reichsbankdienst, 3. Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung;
d. das Zeugnis der Reife für Obersekunda: Apothekerfach;
e. das Abschlusszeugnis nach einjährigem Besuche der Untersekunda: 1. Zulassung zur speziellen Prüfung der 1. Kategorie in dem hessischen Finanzfach, 2. Intendantursubaltern- dienst beim Heere, 3. Maschinisten- und Ingenieurprüfungen bei der Kaiserlichen und Handelsmarine;
f. das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda: 1. Zulassung zum
Vorbereitungsdienste für die Gerichtsschreiberprüfung, 2. Einjähr.-freiwill. Dienst.
B. Oberrealschule. Es berechtigt:
a. das Reifezeugnis zu folgenden Studien und Berufsarten: Mathematik und Naturwissen- schaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach, Bau- und Maschinenfach, Elektro- technik, Elektrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst, Höh. Post- und Telegraphendienst, Schiffsban- und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiserl. Marine;
b. das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Prima: wie A, b;
c. das Zeugnis der Reife für Prima: Reichsbankdienst;
d. das Abschlusszeugnis nach einjährigem Besuche der Untersekunda: wie A, e;
e. das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda: wie A, f.
VIII. Bekanntmachung.
Anmeldungen neuer Schüler für das Gymnasium werden Samstag, den 13. April, vormittags von 9— 12 Uhr im Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Ausser dem standesamtlichen Geburtsscheine, in dem der Rufname unterstrichen sein muss, und Impf- scheine des anzumeldenden Schülers ist dabei das Abgangszeugnis der früher von ihm besuchten Schule vorzulegen. Die Aufnahmeprüfung beginnt am 15. April um 8 Uhr, der Unterricht am 16. April, vormittags um 8 Uhr.
Die in die Sexta aufzunehmenden Schüler müssen spätestens bis zum 30. September 1901 neun Jahre alt werden, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen, die Einteilung und Beugung der Begriffswörter, sowie die Haupttempora der Zeitwörter kennen und in den vier Grund- rechnungsarten geübt sein. Die Aufnahme in eine der höheren Klassen ist durch die Kenntnis des Unterrichtsstoffes der vorhergehenden Klasse bedingt.
An die Eltern, bezw. Pflegeeltern unserer Schüler richten wir die ergebenste Bitte, uns über Unzuträglichkeiten, die die Handhabung der Schulzucht erschweren oder eine Öberbürdung herbeiführen könnten, vertrauensvoll Mitteilung zu machen. Fragen der Er- ziehung mit ihnen zu besprechen, sind wir jederzeit gern bereit.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums und der Realschule.
Hensell.


