Jahrgang 
1900
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VI. Ferienordnung im Schuljahre 1900 190r.

Pfingstferien: von Sonntag, d. 3. Juni, bis Mittwoch, d. 6. Juni(einschl.). Sommerferien: von Sonntag, d. 1. Juli, bis Sonntag, d. 29. Juli(einschl.). Herbstferien: von Sonntag, d. 23. September, bis Sonntag, d. 7. Oktober(einschl.). Weihnachtsferien: von Sonntag, d. 23. Dezember 1900, bis Sonntag, d. 6. Januar 1901(einschl.). Osterferien: von Donnerstag, d. 28. März, bis Sonntag, d. 14. April 1901(einschl.).

VII. Bekanntmachung.

Anmeldungen neuer Schüler für das Gymnasium und die Realschule werden Samstag, den 21. April, vormittags von 9 12 Uhr im Amtszimmer des Direktors entgegen- genommen. Ausser dem standesamtlichen Geburtsscheine, in dem der Rufname unterstrichen sein muss, und Impfscheine des anzumeldenden Schülers ist dabei das Abgangszeugnis der früher von ihm besuchten Schule vorzulegen. Die Aufnahmeprüfung beginnt am 23. April um 8 Uhr, der Unterricht am 24. April, vormittags um 8 Uhr.

Die in die unterste Klasse aufzunehmenden Schüler müssen spätestens bis zum 30. September 1900 neun Jahre alt werden, deutsche(und für den Eintritt in das Gymnasium auch lateinische) Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen, die Einteilung und Beugung der Begriffswörter, sowie die Haupttempora der Zeitwörter kennen und in den vier Grundrechnungsarten geübt sein. Die Aufnahme in eine der höheren Klassen ist durch die Kenntnis des Unterrichtsstoffes der vorhergehenden Klasse bedingt.

Auswärtige Schüler sind verpflichtet, vor der Wahl einer Wohnung die Genehmigung der Direktion einzuholen.

An die Eltern, bezw. Pflegeeltern unserer Schüler richten wir die ergebenste Bitte, uns über Unzuträglichkeiten, die die Handhabung der Schulzucht erschweren oder eine UÜberbürdung herbeiführen könnten, vertrauensvoll Mitteilung zu machen. Fragen der Er- ziehung mit ihnen zu besprechen, sind wir jederzeit gern bereit.

Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums und der Realschule.

Hensell.