6. Bekanntmachung betr. den Beginn des neuen Schuljahres und die Aufnahme neuer Schüler.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 13. April, an welchem Tage auch die Aufnahme neuer Schüler ſtattfindet. Von 8—29 Uhr werden die Meldungen für das Gymnaſium, von 8 ½ bis 10 Uhr für die Realſchule, von 10 Uhr an für die Vorklaſſen angenommen.
Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Vorſchule iſt im allgemeinen erforderlich, daß der Schüler das 6. Lebensjahr zurückgelegt hat.
Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können jedoch auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September d. Is. das ſechſte Lebensjahr vollenden; die Aufnahme in eine höhere Klaſſe wird durch den Nachweis der in der vorhergehenden Klaſſe zu erlangenden Kennt— niſſe bedingt. Der Eintritt nach Beginn des Unterrichts iſt für die Schule und Schüler ſtörend.
Der aufzunehmende Schüler hat einen Geburtsſchein, einen Impfſchein und— wenn er bereits eine oder mehrere andere Schulen beſucht hat— ein Entlaſſungszeugnis der zuletzt von ihm beſuchten Schulen beizubringen.
Die eingerichtete Aufſichtsſtunde(Beaufſichtigung der häuslichen Arbeiten) wird auch im nächſten Schuljahre weiter geführt werden. Sie ſteht ſeit Dezember 1889 unter Aufſicht der unter⸗ zeichneten Direktion. Von Abends 5 Uhr ab werden diejenigen Schüler des Gymnaſiums, welche ſolcher Beaufſichtigung bedürfen, von 2 Lehrern der Anſtalt abwechſelnd beaufſichtigt, bezw. abgehört.
An begabte urd brave Schüler können, auf Meldung bei der Direktion, nach Oſtern jedes Jahres einige Schulgeldfreiſtellen von der Lokalkommiſſion der Realſchule vergeben werden. Für das Gymnaſium ſteht die Verleihung beim Lehrerkollegium. Selbſtverſtändlich iſt aber in der Meldung die Bedürftigkeit nachzuweiſen. Da die Freiſtellen 5% der Schülerzahl nicht überſteigen dürfen, ſo kann unter Umſtänden eine längere Wartezeit eintreten. An der Realſchule werden Freiſtellen an nicht Offenbacher in der Regel nur dann verliehen, wenn würdige und be⸗ dürftige Bewerber nicht vorhanden ſind.
Offenbach a. M., den 21. März 1896.
Großhierzogl. Direktion des Gnunnaſtums undl der Kealſehule. Dr. Schädel.


