Jahrgang 
1894
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7. Hekannlmachung,

betr. den Beginn des neuen Schuljahres und die Aufnahme neuer Schüler.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 2 April, an welchem Tage auch die Aufnahme neuer Schüler ſtattfindet. Wir bitten diejenigen Eltern, welche ihre Söhne unſerer Anſtalt anvertrauen wollen, dieſelben vormittags zwiſchen 9 und 12 Uhr am genannten Tage auf dem Geſchäftszimmer der unterzeichneten Direktion anzumelden. Zur Erleichterung für die Anmeldenden werden diejenigen Familiennamen, welche mit A B C und ſo fort bis G beginnen, zwiſchen 9 und 10 Uhr, diejenigen zwiſchen H und Q von 1011 Uhr, endlich diejenigen von R bis Z thunlichſt zwiſchen 11 und 12 Uhr entgegengenommen.

Schüler, die bereits anderen Schulen angehört haben und alſo geprüft werden müſſen, wolle man von 89 Uhr am gleichen Tage anmelden!

Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Vorſchule iſt im allgemeinen erforderlich, daß der Schüler das 6. Lebensjahr zurückgelegt hat.

Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September d. J. das ſechſte Lebensjahr vollenden; die Aufnahme in eine höhere Klaſſe wird durch den Nachweis der in der vorhergehenden Klaſſe zu erlangenden Kenntniſſe bedingt. Der Eintritt nach Beginn des Unterrichts iſt für die Schule und Schüler ſtörend.

Der aufzunehmende Schüler hat einen Geburtsſchein, einen Impfſchein und wenn er bereits eine oder mehrere andere Schulen beſucht hat ein Entlaſſungszeugnis der zuletzt von ihm beſuchten Schulen beizubringen.

Die eingerichtete Aufſichtsſtunde(Beaufſichtigung der häuslichen Arbeiten) wird auch im nächſten Schuljahre weiter geführt werden. Sie ſteht ſeit Dezember 1889 unter Aufſicht der unterzeichneten Direktion. Von Abends 5 Uhr ab werden diejenigen Schüler, welche ſolcher Beaufſichtigung bedürfen, in 3 Abteilungen(für alte Sprachen, für neuere Sprachen und Mathematik) von 8 Lehrern(gleichzeitig dreien) der Anſtalt beaufſichtigt, bezw. abgehört.

An begabte und brave Schüler können, auf Meldung bei der Direktion nach Oſtern jedes Jahres einige Schulgeldfreiſtellen von der Lokalkommiſſion der Anſtalt vergeben werden. Selbſtverſtändlich iſt aber in der Meldung die Bedürftigkeit nachzuweiſen. Da die Freiſtellen 5% der Schülerzahl nicht überſteigen dürfen, ſo kann unter Umſtänden eine längere Wartezeit eintreten.

Offenbach a. M., den 10. März 1894.

Großherzagl. Direktion des Gymnaſiums und der Realſchule: Profeſſor Dr. Schädel.