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6. Die Schlußteier
ſollte Freitag den 1. April Nachmittags 3 Uhr in der freundlichſt zur Verfügung geſtellten Halle des hieſ. Turnvereins ſtattfinden. Der Landestrauer wegen fällt ſie für dieſes Jahr weg.
7. Bekanntmachung, betr. den Beginn des neuen Schuljahres und die Aufnahme neuer Schüler.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 25. April, an welchem Tage auch die Aufnahme neuer Schüler ſtattfindet. Wir bitten diejenigen Eltern, welche ihre Söhne unſerer Anſtalt anvertrauen wollen, dieſelben vormittags zwiſchen 9 und 12 Uhr am genannten Tage auf dem Geſchäftszimmer der unterzeichneten Direction anzumelden. Zur Erleichterung für die Anmeldenden werden diejenigen Familiennamen, welche mit A, B, C und ſo fort bis G beginnen, zwiſchen 9 und 10 Uhr, diejenigen zwiſchen H und Q von 10—11 Uhr, endlich diejenigen von R bis Z thunlichſt zwiſchen 11 und 12 Uhr entgegengenommen.
Schüler, die bereits anderen Schulen angehört haben und alſo geprüft werden müſſen, wolle man von 8—9 Uhr anmelden!
Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Vorſchule iſt im allgemeinen erforderlich, daß der Schüler das 6. Lebensjahr zurückgelegt hat.
Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September d. J. das ſechſte Lebensjahr vollenden; die Aufnahme in eine höhere Klaſſe wird durch den Nachweis der in der vorhergehenden Klaſſe zu erlangenden Kenntniſſe bedingt. Der Eintritt nach Beginn des Unterrichts iſt für Schule und Schüler ſtörend.
Der aufzunehmende Schüler hat einen Geburtsſchein, einen Impfſchein und— wenn er bereits eine oder mehrere andere Schulen beſucht hat— ein Entlaſſungszeugnis der zuletzt von ihm beſuchten Schulen beizubringen.
Die eingerichtete Anfſichtsſtunde(Beaufſichtigung der häuslichen Arbeiten) wird auch im nächſten Schuljahre weiter geführt werden. Sie ſteht ſeit Dezember 1889 unter Aufſicht der unter⸗ zeichneten Direktion. Von Abends 5 Uhr ab werden diejenigen Schüler, welche ſolcher Beaufſichtigung bedürfen, in 3 Abteilungen(für alte Sprachen, für neuere Sprachen und Mathematik) von 8 Lehrern der Anſtalt allabendlich beaufſichtigt, bezw. abgehört.
An begabte und brave Schüler können, auf Meldung bei der Direktion, nach Oſtern jedes Jahres einige Schulgeldfreiſtellen von der Lokalkommiſſion der Anſtalt vergeben werden. Selbſt⸗ verſtändlich iſt aber in der Meldung die Bedürftigkeit nachzuweiſen. Da die Freiſtellen 5% der Schülerzahl nicht überſteigen dürfen, ſo kann unter Umſtänden eine längere Wartezeit eintreten.
Offenbach a. M., den 14. März 1892.
Großherzogl. Zirektion des Realgymnaſinms und der Kealſchule: Profeſſor Dr. Schädel.


