Jahrgang 
1891
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6. Die Schlußfeier wird Freitag den 13., Nachmittags 3 Uhr ſtattfinden. Es ergehen dazu beſondere Einladungen.

7: Bekanntmachung, betr. den Beginn des neuen Schuljahres und die Aufnahme neuer Schüler.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 6. April, an welchem Tage auch die Aufnahme neuer Schüler ſtattfindet. Wir bitten dieienigen Eltern, welche ihre Söhne unſerer Anſtalt anver⸗ trauen wollen, dieſelben vormittags zwiſchen 8 und 11 Uhr an genanntem Tage auf dem Geſchäfts⸗ zimmer der unterzeichneten Direktion anzumelden. Zur Erleichterung für die Anmeldenden werden diejenigen Familienamen, welche mit A, B, C und ſo fort bis G beginnen, zwiſchen 8 und 9 Uhr, diejenigen zwiſchen Hund Q von 910 Uhr, endlich diejenigen von R bis Z thunlichſt zwiſchen 10 und 11 Uhr entgegengenommen.

Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Vorſchule iſt im allgemeinen erforderlich, daß der Schüler das 6. Lebensjahr zurückgelegt hat.

Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September d. Is. das ſechſte Lebensjahr vollenden; die Aufnahme in eine höhere Klaſſe wird durch den Nachweis der in der vorhergehenden Klaſſe zu erlangenden Kenntniſſe bedingt. Der Eintritt nach Beginn des Unterrichts iſt für Schule und Schüler ſtörend.

Der aufzunehmende Schüler hat einen Geburtsſchein, einen Impfſchein und wenn er bereits eine oder mehrere andere Schulen beſucht hat ein Entlaſſungszeugnis der zuletzt von ihm beſuchten Schulen beizubringen.

Die eingerichtete Aufſichtsſtunde(Beaufſichtigung der häuslichen Arbeiten) wird auch im nächſten Schuljahre weiter geführt werden. Sie ſteht ſeit Dezember 1889 unter Aufſicht der unterzeichneten Direktion. Von abends 5 Uhr ab werden diejenigen Schüler, welche ſolcher Beauf⸗ ſichtigung bedürfen, in 3 Abteilungen(für alte Sprachen, für neuere Sprachen und Mathenatik) von 6 Lehrern der Anſtalt allabendlich beaufſichtigt, bezw. abgehört.

An begabte und brave Schüler können, auf Meldung bei der Direktion, nach Oſtern jedes Jahres einige Schulgeldfreiſtellen vergeben werden. Selbſtverſtändlich iſt aber in der Mel⸗ dung die Bedürftigkeit nachzuweiſen. Da die Freiſtellen 5% der Schülerzahl nicht überſteigen dürfen, ſo kann unter Umſtänden eine längere Wartezeit eintreten.

Offenbach a. M., den 14. März 1891.

Groͤßherzogl. Direktion des Realgymnaſiums und der Realſchule: Profeſſor Dr. Schädel.