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6. Die Schlußfeier
findet Freitag, den 5. April im Feſtſaale der Anſtalt ſtatt und beginnt nachmittags 3 Uhr.
Die Programme hierzu werden beſonders ausgegeben.
7. Bekanntmachung,
betr. den Beginn des neuen Schuljahres und die Aufnahme neuer Schüler.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 29. April, an welchem Tage auch die Aufnahme nahme neuer Schüler ſtattfindet. Wir bitten diejenigen Eltern, welche ihre Söhne unſerer Anſtalt anvertrauen wollen, dieſelben vormittags zwiſchen 8 und 11 Uhr an genanntem Tage auf dem Ge⸗ ſchäftszimmer der unterzeichneten Direktion anzumelden.
Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Vorſchule iſt im allgemeinen, erforderlich, daß der Schüler das 6. Lebensjahr zurückgelegt hat.
Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden,
welche bis zum 30. September d. Is. das ſechſte Lebensjahr vollenden; die Aufnahme in eine höhere
Klaſſe wird durch den Nachweis der in der vorhergehenden Klaſſe zu erlangenden Kenntniſſe bedingt. Der Eintritt nach Beginn des Unterrichts iſt für Schule und Schüler ſtörend.
Der aufzunehmende Schüler hat einen Geburtsſchein, einen Impfſchein und— wenn er bereits eine oder mehrere andere Schulen beſucht hat— ein Entlaſſungs zeugnis der zuletzt von ihm beſuchten Schule beizubringen.
Die eingerichtete Aufſichtsſtunde(Beaufſichtigung der häuslichen Arbeiten) wird auch im nächſten Schuljahre weiter geführt werden.
Offenbach a. M., den 1. April 1889.
Großherzogl. Direktion des Realgymnaſiums und der KRealſchule. Profeſſor Dr. Schädel.


