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7. Bekanntmachung betr. den Beginn des neuen Schuljahres und die Aufnahme neuer Schüler.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 13. April, an welchem Tage auch die Aufnahme neuer Schüler ſtattfindet. Wir bitten diejenigen Eltern, welche ihre Söhne unſerer Anſtalt anvertrauen wollen, dieſelben vormittags zwiſchen 8 und 11 Uhr an genanntem Tage auf dem Geſchäftszimmer der unterzeichneten Direktion anzumelden.
Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Vorſchule iſt im Allgemeinen erforderlich, daß der Schüler das ſechſte Lebensjahr zurückgelegt hat. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September d. Js. das ſechſte Lebensjahr vollenden; die Aufnahme in eine höhere Klaſſe wird durch den Nachweis der in der vorhergehenden Klaſſe zu erlangenden Kenntniſſe bedingt. Der Eintritt nach Beginn des Unterrichts iſt für Schule und Schüler ſtörend.
Der aufzunehmende Schüler hat einen Geburtsſchein, einen Impfſchein und— wenn er bereits eine oder mehrere andere Schulen beſucht hat— ein Entlaſſungszeugnis der zuletzt von ihm beſuchten Schule beizubringen.
Offenbach a. M, den 5. März 1885.
Großherzogliche Direktion des Kealgymnaſiums und der Kealſchule. Dr. Schön.


