Jahrgang 
1879
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7. Bekanntmachung,

die Aufnahme neuer Schüler in die Realſchule betreffend.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 28. April. An dieſem Tage findet auch die Aufnahme neuer Schüler ſtatt, und die Eltern, welche ihre Söhne der Realſchule anvertrauen wollen, werden hierdurch eingeladen, dieſelben Vormittags zwiſchen 8 und 11 Uhr auf dem Geſchäftszimmer der unterzeichneten Direction zur Prüfung und Beſtimmung der Klaſſe anzumelden.

Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Vorbereitungsſchule iſt im Allgemeinen erforderlich. daß der Schüler das ſechſte Lebensjahr vollendet hat. Auf Wunſch der Eltern oder deren Stellvertreter dürfen aber auch noch ſolche geiſtig und leiblich nicht unreife Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. Septemberdd. J das ſechſte Lebensjahr vollenden; die Auf⸗ nahme in eine höhere Klaſſe wird durch den Nachweis der in den vorhergehenden Klaſſen zu erlangen⸗ den Kenntniſſe(ſ. darüber vorſtehenden Bericht) bedingt. Der Eintritt nach Beginn des Unterrichts iſt für Schule und Schüler ſtörend.

Offenbach, den 22. März 1879. Großherzogliche Direction der Realſchule. Kuhl.