Xl. Mitteilungen an die Eltern!
Bei den kleinen Klassen ist es jedem Schüler, der regelmässig von Anfang des Schuljahres an seine Pflicht erfüllt, möglich, das Ziel ohne Privat- stunden zu erreichen. Letztere werden daher nur in Ausnahmefällen, wie Uebertritt von einer anderen Anstalt, längere Krankheit usw. nötig sein; sie sind nur nach eingeholter Genehmigung der Direktion zulässig, die auch den betreffenden Lehrer bezeichnen wird.
Die Arbeiten werden unter Aufsicht der Lehrer in den für alle Klassen eingerichteten Arbeitstunden in der Anstalt selbst angefertigt. Da indessen die für jeden Tag angesetzte Arbeitstunde von Klasse IV an aufwärts nicht mehr genügt, werden die Eltern der nicht im Pensionate der Schule wohnenden Schüler dringend ersucht, darauf zu achten, dass die Schüler der IV. und U. III. ausserdem auch zu Hause noch täglich eine Stunde und die Schüler der O. III. und U. II. wenigstens zwei Stunden arbeiten, in denen namentlich die Lernstoffe in Geschichte und Erdkunde, ferner deutsche Gedichte und die fremdsprachlichen Wörter zu wiederholen sind.
Da nur durch ein enges Einvernehmen der Schule mit dem Elternhause gute Erfolge auf dem Gebiete des ÜUnterrichts und der Erziehung erreicht werden können, so bitten wir die Angehörigen unserer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünscht ist, sich ver- trauensvoll an die Direktion zu wenden, die dazu gern bereit ist. Doch nötigt uns die Erfahrung, darauf hinzuweisen, dass während der Unter- richtszeit die Lehrer nicht zu sprechen sind. Wir empfehlen daher zur Vermeidung von Fehlgängen eintretenden Falles durch die Schüler vorher mündlich anfragen zu lassen, zu welcher Zeit Besuch empfangen werden kann. Bemerken die Eltern einen erheblichen Rückschritt in den Leistungen, so ersuchen wir dringend um Rücksprache. Wir müssen jedoch erwarten, dass die Eitern in solchen Fällen im Laufe des Schuljahres, so- lange noch Abhilfe geschaffen werden kann, sich an uns wenden und nicht erst kurz vor der Versetzung.
Jeder Schüler hat eine Mütze von vorgeschriebener Form und Farbe zu tragen.
Das Rauchen ist den Schülern unter allen Umständen verboten.
Der Besuch von Wictshäusern, Felsenkellern usw. ist nur in Be- gleitung der Eltern oder deren Stellvertreter gestattet.
Die Schüler stehen während der Schulzeit und während der Ferien auch ausserhalb der Schule unter den Schulgesetzen. Durch die Schul- ordnung wird von unsern Schülern auch auf der Strasse, dem Schulweg, im Heimatort, in der Eisenbahn ein anständiges Benehmen ausdrücklich verlangt.
Die Eltern der Schüler werden ausserdem dringend gebeten, ihre Kinder vom Lesen verderblicher Schriften(Schundliteratur) zurückzuhalten. Die Jugend wird durch derartige Lektüre zerfahren, arbeitsunfähig und trotzig, ihr Gemüt verwildert und verroht.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag., den 16. April, morgens 8 Uhr. Die Aufnahme neuer Schüler findet bereits am Tage vorher Montag, den 15. April, von morgens 9 Uhr ab in der Goetheschule, Goethestrasse 8/20, statt. Jeder neuaufzunehmende Schüler hat Geburtsschein, Impfschein und event. das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen. Das Eintrittsgeld beträgt Mk. 10.—.
Die Bedingungen für die Aufnahme ins Pensionat sind in einem be- sonders gedruckten Prospekte enthalten.
Die Ferienordnung für das neue Schuljahr ist folgende: Pfingstferien vom 25. Mai bis 3. Juni, Sommerferien vom 6. Juli bis 5. August, Herbstferien vom 21. September bis 7. Oktober, Weihnachtsferien vom 21. Dezember bis 6. Januar einschliesslich, Beginn der Osterferien am 15. März 1913.
Offenbach a. M., den 15. März 1912.
Die Direktion der Goetheschule: R. Rau. Steinwachs.


