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Xl. Mitteilungen an die Eltern!
Bei den kleinen Klassen ist es jedem Schüler, der regelmäßig von Anfang des Schuljahres an seine Pflicht erfüllt, möglich, das Ziel ohne Privatstunden zu erreichen. Letztere werden daher nur in Ausnahmefällen, wie Uebertritt von einer anderen Anstalt, längere Krankheit usw. nötig sein; sie sind uur nach eingeholter Genehmigung der Direktion zu- lässig. die auch den betreffenden Lehrer bezeichnen wird.
Die Arbeiten werden unter Aufsicht der Lehrer in den für alle Klassen eingerichteten Arbeitstunden in der Anstalt selbst angefertigt. Da indessen die für jeden Tag angesetzte Arbeitstunde von Klasse IV an auf- wärts nicht mehr genügt, werden die Eltern der nicht im Pensionate der Schule wohnenden Schüler dringend ersucht, darauf zu achten, daß die Schüler der IV. und U. III. außerdem auch zu Hause noch täglich eine Stunde und die Schüler der O. III. und U. II. wenigstens zwei Stunden arbeiten, in der namentlich die Lernstoffe in Geschichte und Erdkunde, ferner deutsche Gedichte und die fremdsprachlichen Wörter zu wiederholen sind.
Da nur durch ein enges Einvernehmen der Schule mit dem Eltern- hause gute Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung erreicht werden können, so bitten wir die Angehörigen unserer Schüler, in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünscht ist, sich vertrauensvoll an die Direktion zu wenden, die dazu gern bereit ist. Doch nötigt uns die Erfahrung, darauf hinzuweisen, daß während der Unter- richtszeit die Lehrer nicht zu sprechen sind. Wir empfehlen daher zur Vermeidung von Fehlgängen eintretenden Falles durch die Schüler vorher mündlich anfragen zu lassen, zu welcher Zeit Besuch empfangen werden kann. Bemerken die Eltern einen erheblichen Rückschritt in den Leistungen, so ersuchen wir dringend um Rücksprache. Wir müssen jedoch erwarten, daß die Eltern in solchen Fällen im Laufe des Schuljahres, solange noch Abhilfe geschaffen werden kann, sich an uns wenden und nicht erst kurz vor der Versetzung.
Jeder Schüler hat eine Mütze von vorgeschriebener Form und Farbe zu tragen.
as Rauchen ist den Schülern unter allen Umständen verboten.
Der Besuch von Wirtshäusern, Felsenkellern usw. ist nur in Be-— gleitung der Eltern oder deren Stellvertreter gestattet.
Die Schüler stehen während der Schulzeit und während der Ferien auch außerhalb der Schule unter den Schulgesetzen. Durch die Schulordnung wird von unseren Schülern auch auf der Straße, dem Schulweg, im Heimat- ort, in der Eisenbahn ein anständiges Benehmen ausdrücklich verlangt.
Die Eltern der Schüler werden außerdem dringend gebeten, ihre Kinder vom Lesen verderblicher Schriften(Schundliteratur) zurückzuhalten. Die Jugend wird durch derartige Lektüre zerfahren, arbeitsunfähig und trotzig, ihr Gemüt verwildert und verroht.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 25. April, morgens 8 Uhr. Die Aufnahme neuer Schüler findet bereits am Tage vorher Montag, den 24. April, von morgens 9 Uhr ab in der Goetheschule, Goethestraße 8110, statt. Jeder neu aufzunehmende Schüler hat Geburtsschein, Impfschein und event. das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen. Das Eintrittsgeld beträgt Mk. 5—. Derselbe Betrag ist für das Abgangs- zeugnis zu entrichten..
Die Redinxungen für die Aufnahme ins Pensionat sind in einem be- sonders gedruckten Prospekte enthalten.
Die Ferienordnung für das neue Schuljahr ist folgende: Pfingst- ferien vom 3. pis 12 Juni, Sommerferien vom 1. bis 31. Juli, Herbstferien vom 23. September bis 9. Oktober, Weihnachtsferien vom 23. Dezember bis 8. Januar einschließlich, Beginn der Osterferien am 30. März 1912.
Offenbach a. M., den 15. März 1911.
Die Direktion der Goetheschule: R. Rau. Steinwachs.


