IX. Besondere Mitteilungen an die Eltern. 1. Ferienordnung für das Schuljahr 1929/30.
Schluß des Unterrichts Wiederbeginn des Unterrichts Pfingsten 1929 Freitag, 17. Mai Dienstag, 28. Mai Sommer 1929 Samstag, 13. Juli Freitag, 16. August Herbst 1929 Donnerstag, 3. Oktober Mittwoch, 16. Oktober Weihnachten 1929 Samstag, 21. Dezember Mittwoch, 8. Januar Ostern 1930 Mittwoch, 9. April
Anmerkung: Erlaub im Anschluß an die Ferien kann nur in ganz besonders gearteten Ausnahmefällen erteilt werden. Recht- zeitiger Antrag mit ausführlicher Begründung ist unerläßlich.
2. Immer wieder muß auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, die S prech- stunden für Anfragen betr. Fortschritte und Leistungen der Schüler recht- zeitig zu benutzen. Das Lehrerkellegium steht in seinen Sprechstunden immer zur Verfügung und legt großen Wert auf dauernde Fühlungnahme mit den Eltern. Dahingegen können von Ende Februar ab Auskünfte über voraus- sichtliche Beurteilung einzelner Fächer im Osterzeugnis oder über Versetzungsaus- sichten grundsätzlich nicht mehr erteilt werden. Die genaue Beach- tung der im Zeugnisheft vorgedruckten, von den Eltern durch Unterschrift aner- kannten Bestimmungen wird erneut in Erinnerung gebracht.
Oberursel, Mai 1929.
Müller, Studiendirektor.


