Am 1. Juli verliess die Anstalt der Lehrer der Vorschule Schmitt, um eine Stelle an der Elementarschule in Wiesbaden zu übernehmen. Als sein Nachfolger wurde der Lehrer Fleith von der hiesigen Elementarschule vom Curatorium gewählt und vom Königl. Provinzial-Schul-Collegium bestätigt.
Am 15. Juli unterzog Herr Provinzial-Schulrath Dr. Rumpel die Anstalt einer Revision.
Am 18. Juli begann die schriftliche Abgangsprüfung und endete am 23. Juli.
Die Prüfungsarbeiten waren folgende:
1) Deutscher Aufsatz: Die Oertlichkeiten in Göthes„Hermann und Dorothea“. 2) Mathematische Arbeiten:
a. Ein Kapitalist, der sein Kapital zu 3 ¾¾% jährlich auf Zinsen zu stehen hatte, liess sich alle Vierteljahre die Zinsen bezahlen und vermehrte durch dieselben sein Kapital. Hierdurch wuchs dasselbe nach 9 Jahren zu 83954,2 ℳ an. Wie gross war das ausgeliehene Kapital?
b. Wie gross ist die Oberfläche und der Inhalt eines Körpers, der entsteht durch Rotation der Hälfte eines regelmässigen Sechsecks mit der Seite« um den dieselbe begrenzenden Durchmesser des umgeschriebenen Kreises? Die gefundenen Werthe zu berechnen für a= 20 dm., 7= 3,14.
c. Von einem Dreieck sind gegeben der Winkel A= 125⁰ 19 40“, die Summe der ihn einschliessenden Seiten b+ c= s= 0,45 m. und die Summe der Quadrate dieser Seiten b ²2+ c²*=(Jm.= 0,1053. Es sollen die 3 Seiten des Drei- ecks berechnet werden.
d. A in Amsterdam kauft folgende Wechsel:
450£ auf London à 11 ¾4. 8000 Frcs. auf Paris à 46,55. 6000 ℳ auf Hamburg à 58,40. und zahlt dabei% Courtage und ½% Provision.
a. Wieviel beträgt jede der genannten Devisen in holländischen Gulden?
b. Wieviel Spesen sind zu zahlen?
c. Wieviel betragen für A die gesammten Auslagen?(Die festen Valuten sind
resp. 1£, 100 Frcs., 100 ℳ) 3. ein lateinisches, französisches und englisches Exercitium.
Am 19. August fand unter Vorsitz des Königl. Commissars, des Herrn Provinzial- Schulraths Dr. Rumpel, die mündliche Abgangsprüfung statt. Dem einzigen Abiturienten dieses Jahres, dem Obersecundaner Kraft, wurde auf Grund seiner tadellosen Führung, seiner bisherigen Leistungen und der guten schriftlichen Arbeiten die mündliche Prüfung erlassen.


