Jahrgang 
1929
Einzelbild herunterladen

Die Vergünstigungen gelten immer nur für ein halbes Jahr. Zu Beginn jedes Schuljahres miis- sen die Gesuche erneuert werden.

Nach einer Vereinbarung mit Herrn Pfarrer Mencke sollen die evangelischen Schüler den Konfirmandenunterricht in dem jJahre besuchen, in dem sie der Untertertia angehöõren. Im Stun- denplan dieser Klasse ist auf den Konfirman- denunterricht Rücksicht genommen.

Für den Turnunterricht müssen die Schiler Turnschuhe haben.

Die Anforderungen der Schule sind so be- messen, daß Schüler, die auf dem Standpunkt der Klasse stehen und vom Anfange des Schul- jahres an fleißig sind, sie im allgemeinen ohne Nachhilfe erfüllen können. Ein Schüler bedarf daher in der Regel keines Nachhilfeunterrichts. Wohl aber mõögen die Ellern nach Möglichkeit darauf achfen, daß ihre Kinder fäglich die häus- lichen Aufgaben vollständig und sorgfältig er ledigen. Sie tun auch gut daran, öfters die Reinhefte nachzusehen, die den Schülern nach jeder Arbeit, mit dem Urteil des Lehrers ver- sehen, nach Hause mitgegeben werden. Ferner ist es nôtfig, daß die Eltern sich in Verbindung mitf den Lehrern halfen und sich öfters nach dem Stande der Leistungen ihrer Kinder erkundigen. Wohnung und Sprechstunden der Lehrer sind aus einem Verzeichnis zu ersehen, das im Hausflur der Schule aushängt. Es wird den El- tern empfohlen, ihren Besuch vorher anzukündi- gen, damit der Klassenleiter die übrigen Lehrer befragen kann. Zur Benachrichtigung der Eltern

Oberlahnstein, im Mai 1029.

26

dienen auch die Zeugnisse, die den Schilern regelmäßig dreimal im jahr, Ende September, Weihnachten und Ostern, ausgestellt werden. Sind die Leistungen eines Schiilers unbefriedi- gend, so erhalten die Eltern außerdem eine Mil- teilung Mifte jJuli. Zeugnisse und Mitteilungen sollen die Elfern mit ihrer Unterschrift versehen und die Mitteilungen an den Klassenlehrer zu- rücksenden. Sobald die Leistungen eines Schü- lers zurückgehen, ist es für die Eltern Zeit, mit den Lehrern zu beraten. Besuche in den leßten Wochen vor dem Verseßungszeitpunkte kommen zu spät und sind zwecklos, da an einem ungiin- stigen Stande der Schüler dann meist nichts mehr zu ändern ist und die Lehrer kurz vor der Versetzungskonferenz und danach mitf Auskunft zuriückhalften missen.

Im Anschluß an die Ferien, also vorher und

nachher, kanm Schülern kein Urlaub bewilligt

werden. Die Eltern werden daher gebeten, aus Rücksicht auf die Ordnung an der Schule keine derartigen Anträge zu stellen.

Die Ferien sind für das laufende Schuljahr folgendermaßen festgeseßt: Pfingsten Schul- schluß Freitag den 17. Mai, Schulbeginn Diens- tag den 28. Mai, Sommer Schulschluß Sams- tag den 13. juli, Schulbeginn Freitag den 16. August, Herbst Schulschluß Donnerstag den 3. Oktober, Schulbeginn Wittwoch den 16. Ok- iober, Weihnachten Schulschluß Samslag den 21. Dezember, Schulbeginn Mittwoch den 8. Ja- nuar 1930, Ostern Schulschluß Mittwoch den 9. April 1930.

Dr. Frant, Sfudiendirektor.