Jahrgang 
1909
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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

Das Kapital der bei der Einweihung des neuen Schulgebäudes gegründeten Schülerstiftung ist bei der Nass. Landesbank zu 3 ½% angelegt und beträgt mit Zinsen 1541,77 Mk. Die Abiturienten des Jahres 1908 spendeten 50 Mk. Professor Grandpierre, der die Stiftung verwaltet, nimmt gerne weitere Gaben zur Vergrösserung derselben in Empfang.

Während dieses Schuljahres wurden im Sommer 17 und im Winter 24 Schülern vom Kuratorium die Zahlung des Schulgeldes ganz oder teilweise erlassen. Gesuche um Ermässigung oder Erlass des Schulgeldes sind zu Beginn jedes Halbjahres und zwar im Sommer bis zum 1. Mai, im Winter bis zum 1. Oktober an den Vorsitzenden des Kuratoriums, Herrn Bürgermeister Schütz, zu richten. Im ersten Halbjahre des Schulbesuchs wird im allgemeinen eine Befreiung nicht gewährt.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern. 1) Haus und Schule.

a) Auch in diesem Jahre glaubt der Unterzeichnete an die Eltern und Pensionshalter unserer Schüler die Bitte richten zu müssen, die Schule in ihrer schweren Aufgabe der Erziehung der ihr anver- trauten Jugend dadurch unterstützen zu wollen, dass sie ihre Söhne bezw. Pensionäre zur Beo- bachtung der Schulordnung und zu ernstem häuslichen Fleisse anhalten.

Wenn die Schüler von Anfang des Schuljahres an zu gleichmässigem häuslichen Fleisse an- gehalten werden, so wird es nur in seltenen Fällen nötig sein, dass sie im Winter Privatunterricht bekommen. Es scheint, dass namentlich in den unteren Klassen zu viele Schüler Privatunterricht erhalten. Die Anforderungen, die die Schule an ihre Schüler stellt, sind derart, dass die Schüler sie ohne fremde Hilfe erfüllen können. Vorausgesetzt ist dabei allerdings, dass die Schüler zu Be- ginn des Schuljahres völlig auf dem Standpunkt der Klasse stehen und von Anfang an in der Schule aufmerksam und zu Hause fleissig sind. Wenn die Eltern glauben, es sei nötig, ihren Söhnen in irgend einer Weise Nachhilfstunden geben zu lassen, so ist es zweckmässig, vorher mit dem Klassen- lehrer oder dem betr. Fachlehrer Rücksprache zu nehmen.

b) Es ist wünschenswert, dass die evangelischen Schüler den Konfirmanden-Unterricht in dem Jahre besuchen, in dem sie der Untertertia angehören, da nur in dieser Klasse im Stundenplan darauf Rücksicht genommen wird.

c) Es ist der Wunsch der Schule, dass die Schüler, wenn sie ausgehen, stets ihre Klassenmützen tragen.

2) Ab- und Anmeldung von Schülern und Schulgeld.

Die Meldung des Austritts aus der Schule muss schriftlich oder mündlich durch den Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor erfolgen. Hat die Abmeldung vor Beginn des neuen Schul- jahres oder am Tage des Beginns der Schule im neuen Vierteljahre nicht stattgefunden, so hat der Betreffende das Schulgeld für das Vierteljahr zu bezahlen. Jeder abgehende Schüler hat die Pflicht' sich von dem Direktor und seinen Lehrern persönlich zu verabschieden.

Anmeldungen müssen durch den Vater oder dessen Stellvertreter schriftlich oder mündlich bei dem Direktor geschehen. Bei der Anmeldung sind mitzubringen: 1. das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt, 2. der Impfschein, bei Schülern, die das 12. Lebensjahr überschritten haben, der Wiederimpfschein, 3. der Geburtsschein(nicht Taufschein).