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7. Sammlung für den Zeichenunterricht.
1. 13 Stück Längersche Fliesen,
2. 18 Stück Schmetterlinge in Kistchen.
3. 30 Stück Pflanzen-Pappkartons.
4. 15 Stück Pappeinlagen.
5. 15 Stück Rahmen mit präpar. Pflanzen-Blättern.
Den freundlichen Gebern spricht der Unterzeichnete namens der Anstalt den herzlichsten Dank aus.
VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Das Kapital der bei der Einweihung des neuen Schulgebäudes gegründeten Schülerstiftung ist bei der Nass. Landesbank zu 3 ¼% angelegt und beträgt jetzt mit Zinsen 1156 Mk. 26 Pfg. Ein Herr „Ungenannt“ spendete auch dieses Jahr 10 Mk. Oberlehrer Grandpierre, der dic Stiktung ver- waltet, wird gerne weitere Gaben zur Vergrösseruug derselben in Empfang nehmen.
Während dieses Schuljahres wurde im Sommer 23, im Winter 21 Schülern vom Kuratorium die Zahlung des Schulgeldes ganz oder teilweise erlassen. Gesuche um Ermässigung oder Erlass des Schulgeldes sind zu Beginn jedes Halbjahres und zwar im Sommer bis zum 1. Mai, im Winter bis zum 1. Oktober an den Vorsitzenden des Kuratoriums, Herrn Bürgermeister Schütz, zu richten. Im ersten Halbjahre des Schulbesuchs wird im allgemeinen eine Befreiung nicht gewährt.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Ausbau der Schule. Nachdem die erste Reifeprüfung stattgefunden hat, ist der Ausbau der Schule selbst beendet; sie bedarf jedoch noch der Anerkennung als Vollanstalt durch den Herrn Minister. Der Antrag auf Anerkennung ist gleich nach Beendigung der Reifeprüfung gestellt worden.
Mit der inzwischen wiederum notwendig gewordenen Vergrösserung des Schulgebäudes(Siehe Seite 21) wird in den Osterferien begonnen werden.
2. Ab- und Anmeldung von Schülern und Schulgeld. Die Meldung des Austritts aus der Schule muss schriftlich oder mündlich durch den Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor erfolgen. Hat die Abmeldung vor Beginn des neuen Schuljahres oder am Tage des Beginns der Schule im neuen Vierteljahre nicht stattgefunden, so hat der Betreffende das Schulgeld für das Vierteljahr zu bezahlen. Jeder abgehende Schüler hat die Pflicht, sich von dem Direktor und seinen Lehrern persönlich zu verabschieden.
Anmeldungen müssen durch den Vater oder dessen Stellvertreter schriftlich oder mündlich bei dem Direktor geschehen. Bei der Anmeldung sind mitzubringen: 1. das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt, 2. der Impfschein, bei Schülern. die das 12. Lebensjahr überschritten haben, der Wiederimpfschein, 3. der Geburtsschein(nicht Taufschein).
Die Aufnahme in die Sexta erfolgt nach vollendetem 0. Lebensjahre, nach vierjährigem Be- Llcht der Elementarschule. Folgende Vorkenntnisse müssen durch eine Prüfung nachgewiesen werden:
1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift.
2. eine leserliche und reinliche Handschrift,
3. F ertigkeit, Diktiertes in deutscher und lateinischer Schrift ohne gröbere, ortho- Lrapnische Fehler nicht zu langsam nachzuschreiben,
4. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen,
5. einige Kenntnis in der biblischen Geschichte.
Das Schulgeld beträgt für VI und V 00 M., für IV 100 M., für IIIg real. 110 M., für III. gymn. III gymn. und real. und II— I 130 M. Auswärtige Schüler zahlen 30 M. mehr, neu eintretende 9 M. Eintrittsgeld.


