Jahrgang 
1894
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VIL. Mittsilungen al dis Sehülsr Und äl deen Blterl.

Ordnung der öffentlichen Prüfung.

VI 8 8 ³¾ Rechnen Hermes. Deutsch Kerstgens. V 8 ¾ 9 ½ Naturgeschichte Oaspari. Latein Dr. Bodewig. IV 9 ½ 10 ¼ Französisch Werle. Erdkunde Deinet. IIle 10 ¼ 11 Mathematik Oaspari. Geschichte Dr. Bodewig. Ill 11 12 Englisch. Werle. Naturgeschichte Deinet.

Nach der Prüfung findet die Yetieiluns der Zangnisse in den einzelnen Klassen statt.

Die Bestimmung wird in Mrinnerung gebracht, dass Eltern auswärtiger Schüler verpflichtet sind, für die Unterkunft ihrer Söhne(sog. Pension) sowie bei beabsichtigtem Wechsel derselben die vorherige Genehmigung des Schulvorstehers einzuholen.

Abmeldungen von Schülern müssen vor Beginn des neuen Vierteljahres erfolgen, widrigenfalls das Schulgeld auch für dieses zu zahlen ist.

Abgehende Schüler haben sich bei ihren Lehrern persönlich zu verabschieden.

Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete am 3. April in den Vormittagsstunden auf seinem Amtszimmer entgegen.

Mitzubringen sind: 1) Das Abgangszeugnis von der zuletzt besuchten Anstalt. 2) Der Impfschein; bei Schülern, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, der Revaccinationsschein. 3) Der Geburtsschein.

Die Aufnahme in Sexta geschieht vorschriftsmässig nicht vor vollendetem 9. Lebenjahre. Für die Aufnahme müssen durch eine Prüfung folgende Vorkenntnisse nachgewiesen werden:

1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift;

2. Kenninis der Redeteile;

3. Eine leserliche und reinliche Handschrift;

4. Fertigkeit, Diktiertes in deutscher und lateinischer Schrift ohne gröbere orthographische Fehler nicht zu langsam nachzuschreiben;

5. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen;

6. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte..

Das neue Schuljahr beginnt Mättwoch, den 4. Apräil, morgens.

Den Schülern wird der Stundenplan diktiert. Darauf findet die Prüfung der neu angemeldeten Schüler statt.

Oberlahnstein, im März 1894. Der Direktor: Dr. Widmann.

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